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Es ist Zeit, die Freiheit auf zwei Rädern zu genießen! Egal, ob Sie Berlin erkunden oder auf abenteuerliche Touren gehen möchten - Ihr Fahrrad oder E-Bike ist Ihr treuer Begleiter. Aber was ist, wenn Ihr treuer Begleiter gestohlen wird oder ein Unfall passiert? Die richtige Fahrradkaskoversicherung ist der Schlüssel, um Ihre Investition zu schützen und Ihnen die Freiheit zu geben, Ihre Fahrt sorgenfrei zu genießen. Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite, damit Sie Ihre Freiheit auf zwei Rädern voll und ganz genießen können. Erleben Sie die Freude am Radfahren ohne Sorgen - mit unserer Hilfe!
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Wenn du keine persönliche Beratung wünschst und lieber selbst nach einer passenden Versicherung suchen möchtest, nutze einfach unseren Rechner für die Fahrradversicherung. Hier findest du eine Auswahl an Versicherungsgesellschaften, die Fahrradversicherungen anbieten. Du kannst ein Angebot erstellen und speichern. Sobald du den passenden Anbieter gefunden hast, kannst du auch den Antrag für die Fahrradversicherung direkt erstellen.
Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
BFKV UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsmakler
Schwarzwurzelstr. 50
12689 Berlin
Telefon: 030 93495210
E-Mail: info@berlinfinanz.com
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"BFKV UG (haftungsbeschränkt) Versicherungsmakler" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850
(0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet:
D-3YAG-0T1V8-09
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Fahrradversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 7 Versicherern und 2 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 29 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Doppelt versichert, heißt doppelte Arbeit:
Diebstahl in der Fahrrad-Versicherung |
Diebstahl in unserer Hausrat-Versicherung |
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Achtung Polizei:
Gewußt wie:
In unserem Rechner für die Fahrradversicherung sind nur Anbieter berücksichtigt, von denen wir eine Provision erhalten. Beachte auch, dass die Höhe der Prämie und die Bedingungen der Versicherung je nach individuellen Faktoren wie dem Wert deines Fahrrads, deinem Wohnort und deiner persönlichen Nutzung variieren können.
Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Unser Ziel ist es, dir einen bequemen und schnellen Überblick über einige der verfügbaren Versicherungsoptionen zu bieten. Wir hoffen, dass du nützliche Informationen findest und eine gute Entscheidung treffen kannst.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Günstige Fahrradversicherung
Hochwertige Fahrräder und E-Bikes sind oft so teuer wie Gebrauchtwagen und werden häufig gestohlen oder beschädigt. Eine Fahrrad Kaskoversicherung bietet Schutz vor finanziellen Verlusten und ist daher wichtig. Nur jeder zehnte Fahrraddiebstahl wird von der Polizei aufgeklärt.
Als Versicherungsmakler beraten wir Sie unverbindlich, individuell und objektiv. Wir sind nicht an eine Gesellschaft gebunden und können Ihnen somit eine große Produktpalette anbieten. Wir arbeiten im Auftrag unserer Kunden und stehen ihnen bei allen Fragen kompetent zur Seite. Gerne möchten wir auch mit Ihnen eine solche Partnerschaft eingehen. Kontaktieren Sie uns!
Wenn Sie einen Termin für eine Onlineberatung für die Fahrradversicherung wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, ein Anruf lohnt sich garantiert.
In einer Hausratversicherung ist meistens der Diebstahl des Fahrrades versichert. Die Fahrradversicherung darin deckt sehr oft allerdings nur einen kleinen Teil des Kaufpreises ab. Manchmal kann man diese auch erweitern, was oftmals teurer ist, als eine separate Versicherung abzuschließen. Auch muss man auf die AVB achten (Allgemeine Versicherungsbedingungen), wann diese Versicherung einen Diebstahl bezahlt. Keller und Zeiten ab 22 Uhr werden in den Klauseln durchaus ausgeschlossen. Man sollte hier also auf die Details einer Fahrradversicherung achten. Wichtig zu beachten ist, dass einfacher Diebstahl von Pedelecs und E-Bikes außerhalb von verschlossenen Räumen in der Regel nur bei ausdrücklichem Einschluss in die Hausratversicherung gegen eine zusätzliche Prämie mitversichert ist.
Wenn Sie eine Fahrradversicherung suchen, die Sie bei wesentlich mehr Eventualitäten absichert, was vor allem bei teuren Fahrrädern sehr sinnvoll ist, sollten Sie einen Versicherungsschutz wählen, der rund um die Uhr gilt, auch Kellerräume usw. einschließt. Auch wenn Sie eine besondere Ausstattung verwenden kann diese mitversichert werden. Beachten Sie auch, wenn Sie zu zweit oder mit Ihrer Familie unterwegs sind und theoretisch alle Fahrräder auf einmal gestohlen werden, den Wert entsprechend anzupassen.
Ob Ihr Fahrrad vollständig gestohlen wird oder nur Teile davon (Räder, Sattel, festmontierte Fahrradcomputer usw.), Sie Opfer von Vandalismus wurden, der Akku geklaut wurde und weiteres - eine gute Fahrradversicherung deckt viele Risiken ab. Neu seit einigen Jahren ist auch, dass Elektronikschäden ebenso absicherbar sind wie Verschleiß von bestimmten Teilen und weiteres.
Wir beraten Sie vollumfänglich und individuell, welche Versicherung mit welchen Tarif für Ihr Fahrrad bzw. Ihre Bikes ideal ist. Denn die Erstattung des Kaufpreises (die so genannte Neuwertentschädigung) ist hier oft die beste Wahl.
Achten muss man auch auf bestimmte Bedingungen, die manche Versicherung bei bestimmten Fahrrädern fordern, beispielsweise dass nur bestimmte Schlösser akzeptiert werden (Beispiel: Kaufpreis Fahrrad ab 5.000 Euro, nur Schlösser mit einem Kaufpreis ab 79 Euro werden akzeptiert).
Letztendlich dient ein hochwertiges Schloss auch Ihrer Sicherheit, denn bei einem Diebstahl müssen Sie zur Polizei und Anzeige erstatten, sich ein neues Bike kaufen und mehr. Und vor allem, wenn Ihr aktuelles Fahrrad Ihnen sehr gut gefällt, möchten Sie es sicherlich behalten. Ein Tip: Sichern Sie ein Fahrrad mit zwei andersartigen Schlössern ab.
Unabhängig von der Sicherung eines Fahrrad gilt, wenn Sie keine Fahrradversicherung haben und es gestohlen wird, sitzen Sie auf einem riesigen finanziellen Schaden. Sollte die Versicherungsprämie pro Jahr zunächst zu hoch erscheinen so kann man, ebenso wie in anderen Versicherungsbereichen, eine Selbstbeteiligung vereinbaren und schon reduziert sich diese teilweise erheblich. Auch Schadensfreiheitsrabatte bieten einige Versicherungen mittlerweile an.
Als Versicherungsmakler mit mehr als 20 Jahren Erfahrung bieten wir Ihnen eine professionelle Beratung individuell zu Ihren Wünschen sowohl online und auch persönlich vor Ort bei uns in Berlin.
Fahrradversicherung Berlin für MTB, E-Bike und Pedelec
Viele Menschen in Deutschland besitzen ein Fahrrad. Vor allem E-Bikes / Pedelecs erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Oftmals ist man bei kurzen Strecken mit einem Fahrrad viel schneller an seinem Ziel und vor allem findet man immer einen kostenfreien Parkplatz. Vor allem bei längeren Strecken, egal ob auf dem Land oder in der Großstadt, sind die E-Bikes von Vorteil, weil man zügig vorankommt.
Allerdings beginnen Preise für Pedelecs nicht mehr im dreistelligen Bereich, sondern können auch schnell mehrere tausend Euro betragen. 3.000, 4.000, 5.000, 6.000 Euro und mehr sind keine Seltenheit, vor allem für MTB E-Fullys, die mit einer hochwertigenAusstattung auch durchaus 10.000 Euro und mehr kosten können. Entsprechend beliebt sind diese bei Dieben und Kriminellen und werden gestohlen bzw. geklaut.
Auch ganz normale Fahrräder, ebenso Rennräder, können durchaus mehrere tausend Euro kosten. Egal ob ein günstiges Fahrrad für ein Kleinkind von 200-300 Euro oder Fahrräder mit Kaufpreisen von bis zu 15.000 Euro: In Deutschland werden pro Jahr bis zu 300.000 Fahrräder gestohlen (Berlin ca. 12.500 pro Jahr). Und die wenigstens tauchen dabei wieder auf.
Dafür benötigt man eine Fahrradversicherung, Fahrrad Versicherung, Fahrrad Zusatzversicherung. Denn trotz teilweise hoher Sicherheitsvorkehrungen mit Schlössern der Stufe 15 und Alarmanlagen schreckt dies Diebe nicht ab. Ob draußen, in Hausfluren, Kellern oder wo auch immer: Es wird zu jeder Tages- und Nachtzeit gestohlen.
Bei der normalen Hausratsversicherung ist im Rahmen der Fahrradklausel nur der Diebstahl und Brand des Fahrrades versichert.
Mit der Fahrrad-Vollkaskoversicherung werden darüber hinaus noch weitere Leistungen geboten. Der Rundum-Schutz zum beim Anbieter "Ammerländer" beläuft sich z.B. auf das Fahrrad, die Fahrradteile, das Fahrradzubehör und Gepäck.
Es wird geleistet bei einem Diebstahl des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl und auch bei einem Teilediebstahl z.B. der Akkus von E-Bikes. Beim Anbieter "Ammerländer" sind in Ihrer Fahrrad-Kaskoversicherung die Reparaturkosten des Fahrrades infolge eines Unfalles, Vandalismusschäden, Fall- oder Sturzschäden, sowie bei Brand, Explosion und Blitzschlag versichert.
Separate Fahrradkaskoversicherung:
Fahrrad-Schutzbrief:
Bei uns können Sie den Beitrag für die Fahrradversicherung berechnen und wenn gewünscht auch online beantragen. Die Übertragung Ihrer Antragsangaben zur Fahrrad-Vollkasko Versicherung erfolgt über Sicherheitsserver.
Sie können sich jederzeit auf unserer Homepage im Kunden-Login einlogen und den Bearbeitungsstand Ihres Antrags zur Fahrradkaskoversicherung prüfen, oder Ihren aktuellen Vertragsbestand in unserem Haus einsehen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit die Anschaffungsbelege des versicherten Fahrrades und des Schlosses kostenlos in Ihrem individuellen Kunden-Login zu hinterlegen. So haben Sie im Schadensfall alle Dokumente online stets griffbereit.
Als Versicherungsmakler in Berlin unterstützen wir unsere Kunden im Schadensfall.
Sie können auch Versicherungen erfassen, die nicht über unser Haus betreut werden und haben damit jederzeit und weltweit Einblick in Ihre Unterlagen. Dies ist ein besonderer Vorteil, da Sie Ihre Versicherungsverträge damit auch dann noch nachvollziehen können, wenn beispielsweise im Haus oder Betrieb Ihre Unterlagen verbrennen oder gestohlen werden. Manche Fahrräder sind bereits über die Hausratversicherung nur gegen Diebstahlschäden versichert.
Laut der polizeilichen Kriminalstatistik werden jedes Jahr viele Fahrräder gestohlen. Gerade in Großstädten und Ballungsgebieten mit vielen Einwohnern werden viele Fahrräder entwendet.
Hausratversicherung:
Wenn Sie Ihr Fahrrad gegen Diebstahl versichern möchten, benötigen Sie eine Hausratversicherung. Hierbei wäre jedoch das Fahrrad nur versichert, wenn es aus einem geschlossenen Gebäude, durch einen Einbruch mit einem anschließenden Diebstahl des Fahrrades entwendet würde.
Hausratversicherung Baustein "Fahrraddiebstahlklausel":
Mit diesem Baustein ist das Fahrrad auch außerhalb von geschlossen Räumen bei Gebrauch versichert. Wer in seine Hausratversicherung den zusätzlichen Baustein Fahrraddiebstahl einschließt, sollte darauf achten, das die Versicherung auf die so genannte Nachtzeitklausel verzichtet und auch dann Schadenersatz geleistet wird, sofern das Fahrrad in der Zeit zwischen 22:00-06:00 Uhr geklaut wurde. Das Fahrrad muss allerdings vor dem Diebstahl angeschlossen worden sein.
Schadenbeispiel: Wenn Sie Ihr Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit vor dem S-Bahnhof am Fahrradständer abstellen, abschließen und Sie feststellen, dass nach Ihrer Ankunft am Nachmittag Ihr Fahrrad gestohlen wurde. Hier wäre das Fahrrad im Rahmen der Fahrradversicherung versichert.
Fahrradvollkaskoversicherung
Für neue hochwertige Fahrräder eignet sich die Fahrradvollkaskoversicherung. Diese leistet im Schadensfall nicht nur für den Diebstahl, sondern auch für viele weitere Risiken. Der Rundumschutz der Ammerländer beläuft sich z.B. auf das Fahrrad, die Fahrradteile, das Fahrradzubehör und das im Antrag aufgeführte Fahrradgepäck.
Schadenbeispiel: Es wird geleistet bei einem Diebstahl des Fahrrades durch Raub / Einbruchdiebstahl und auch bei einem Teilediebstahl z.B. der Akkus von E-Bikes. In der Fahrradkaskoversicherung der Ammerländer sind die Reparaturkosten des Fahrrades infolge eines Unfalles, Vandalismusschäden, Fall- oder Sturzschäden, sowie bei Brand, Explosion und Blitzschlag versichert.
Somit ist eine Fahrradvollkaskoversicherung die umfassendste Absicherungsmöglichkeit für Fahrräder. Berechnen Sie hier den günstigen Beitrag für die Fahrradvollkaskoversicherung.
Sorgen Sie rechtzeitig vor, übringens eine günstige Hausratversicherung finden Sie in unserem Vergleichsrechner. Gern stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung. Sprechen Sie uns an - wir sind gern für Sie da.
Pedelecs sind ein gutes Beispiel dafür, dass gute Ideen immer wieder aufkommen. Denn das Fahrrad mit Hilfsmotor ist keine Innovation der Neuzeit. Bereits 1896 trat das erste Modell dieser "Sorte" auf den Markt, das nach seinen Erfindern den schönen Namen "Werner" trug. Bis in die 1950er Jahre gehörten Fahrräder mit Hilfsmotor zum Stadt- und Landbild. Danach wurden sie allmählich von den Klein-Kraftfahrzeugen (Moped, Motorroller usw.) verdrängt. Als elektrisch betriebene Lifestyle-Räder erleben sie derzeit ein Revival.
Etwa jedes zehnte Fahrrad, das in Deutschland verkauft wird, ist ein Pedelec bzw. E-Bike. Wie es zu dieser unerwarteten Megatrend-Entwicklung kam, bleibt unerklärlich – aber die Räder mit elektrischem Motor scheinen sich als fester Bestandteil des Straßenbildes zu etablieren. Zunächst waren es vor allem die "Silver Ager", die diese komfortable Fortbewegungsmethode nutzten, mittlerweile entdecken aber auch immer mehr junge Menschen im städtischen Umfeld diese Alternative zu U-Bahn und Auto. Viele überlegen erst nach dem Kauf, ob eine Versicherung notwendig ist. Muss man so ein Rad haftpflichtversichern? Wie kann man Reparaturen nach einem Unfall oder Diebstahl des Rads bzw. einzelner Teile absichern? Hier geben wir gerne Auskunft darüber, was beachtet werden muss und welche Möglichkeiten der Absicherung es gibt.
Sollten Sie nach dem Lesen dieser Information zur E-Bike und Fahrradversicherung noch Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir stehen Ihnen gerne und jederzeit zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten.
Pedelecs (ein Kunstwort für Pedal Electric Cycle) unterstützen den Fahrer nur, wenn dieser auch tatsächlich in die Pedale tritt. Solange die Leistung der Trethilfe nicht über 250 Watt liegt und die Unterstützung bei maximal 25 km/h endet, oder wenn der Fahrer aufhört zu treten, bleibt das Fahrrad ein Fahrrad.
Im Gegensatz zu Pedelecs haben E-Bikes einen tretunabhängigen Antrieb. Sie gelten als Leichtmofa, wenn sie unter anderem nicht mehr als 500 Watt Leistung bieten und nicht schneller als 20 km/h fahren. Zudem benötigen sie eine Betriebserlaubnis.
S-Pedelecs, die Unterstützung erst bei 45 km/h abschalten, müssen ebenfalls eine Typenprüfung gemäß der europäischen Richtlinien nachweisen. Um es einfacher zu machen, bezeichnen wir die beiden "großen Räder" im Folgenden einfach als E-Bikes.
Unterstützt der Motor eines E-Bikes den Fahrer über 25 km/h hinaus oder beschleunigt der Motor – ohne Tretunterstützung – über eine Geschwindigkeit von 6 km/h hinaus, gilt das E-Bike als Kleinkraftrad und eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht.
Herr Müller wünschte sich ein Fahrrad mit Elektromotor und entschied sich schließlich für ein gebrauchtes Modell, das er auf einem Anzeigenportal fand. Bei einer der ersten Fahrten geriet er jedoch durch eine Bodenwelle ins Schlingern und schrammte so an einem geparkten PKW entlang. Die Fahrerin verständigte sofort die Polizei, welche den Schaden (geschätzte 3.500 Euro) dokumentierte und dabei feststellte, dass es sich bei dem Fahrrad von Herrn Meyer um ein E-Bike mit einer (Motor-)Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h handelte, für das eine Versicherungspflicht besteht. Da er ohne Versicherungskennzeichen unterwegs war, musste er den verursachten Schaden nicht nur aus eigener Tasche bezahlen, sondern es wurde auch ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet.
Frau Lehmann machte den Fehler, ihr Pedelec über den Winter zu lagern, ohne den Akku zuvor richtig zu entleeren. Als sie das Fahrrad im nächsten Frühjahr wieder in Betrieb nahm, stellte sie fest, dass der Akku durch die Tiefenentladung beschädigt worden war. Ein Ersatzakku im Fachhandel würde knapp 450 EUR kosten.
Herr Glaser hat sich angewöhnt, täglich mit seinem E-Bike zum Bahnhof zu radeln und von dort mit dem Zug zur Arbeit zu fahren. Er sicherte das Fahrrad dabei stets mit einem Fahrradschloss an einem Fahrradständer. Eines Tages, als er aufgrund eines Zugausfalls erst gegen 20 Uhr am Bahnhof ankam, fand er nur noch das aufgebrochene Fahrradschloß vor. Sein E-Bike war gestohlen worden und ein neues würde ihn 2.500 Euro kosten.
Unsere drei Beispiele für Schäden können natürlich nur eine kleine Auswahl darstellen, welche möglichen Situationen es geben kann. Aber wir glauben, dass sie gut zeigen, dass man bei Rädern mit Elektromotor ohne richtige Versicherung Ärger bekommen kann – Ärger, der vermieden werden kann! Auf den Textbeiträgen möchten wir Sie über alles informieren, woran Sie denken müssen, bevor Sie Ihre erste Fahrt mit Ihrem neuen Bike machen.
Haftpflicht:
Ein E-Bike oder Fahrradfahrer, der einem anderen einen Schaden zufügt, muss dafür haften. Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung für den Gebrauch von Fahrrädern mit Elektromotor fast immer erforderlich. Zunächst kommt einem hier die Privathaftpflichtversicherung in den Sinn. Allerdings reicht sie in einigen Fällen nicht aus.
Genügt eine Privathaftpflicht für Pedelecs?
Die Frage, ob eine Privathaftpflicht für Pedelecs ausreicht, lässt sich leider nur teilweise mit "vielleicht" beantworten. Im Allgemeinen bietet jede Private Haftpflichtversicherung einen Versicherungsschutz, wenn man als Radfahrer unterwegs ist - hier sind allerdings nur Fahrräder ohne Zusatzmotor gemeint. Viele Tarife am Markt übernehmen auch die Deckung für den Gebrauch nicht versicherungspflichtiger Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen. Allerdings ist die maximale Höchstgeschwindigkeit, die ein solches Fahrzeug erreichen darf, meist auf 6 km/h begrenzt – vor allem im Hinblick auf Elektrorollstühle usw. Weder die Regelung für ein normales Rad noch die für diese Fahrzeuge passen zum Pedelec. Erst in neueren Bedingungswerken wurde dieses neue Haftpflichtproblem eindeutiger geregelt. Viele Anbieter nahmen Fahrräder mit Hilfsmotor (sofern nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtig) explizit in ihren Deckungsumfang mit auf. Andere erweiterten den Kreis der versicherten Fahrzeuge entsprechend, um den Kunden einen Versicherungsschutz zu bieten. Daher empfehlen wir, sich vor der ersten Fahrt bei seinem Privathaftpflichtversicherer zu vergewissern, dass auch ein Versicherungsschutz für das neue Rad besteht. Dies können wir gerne für Sie übernehmen.
E-Bikes und S-Pedelecs sind keinesfalls durch eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert! Da E-Bikes ebenfalls ohne Pedalbetrieb fahren können, ist es verständlich, dass hier die Regelungen für Kleinkrafträder angewendet werden. Eine entsprechende Fahrerlaubnis (mind. Klasse M), ein Versicherungskennzeichen („Mofakennzeichen“) und eine Prüfbescheinigung sollten dementsprechend stets mitgeführt werden. Wer sich ohne Versicherungskennzeichen mit einem E-Bike oder einem S-Pedelec auf öffentlichen Straßen bewegt, bricht das Pflichtversicherungsgesetz. Eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr kann die Folge sein, es droht zudem der Entzug der Fahrerlaubnis.
Da die Rechtsschutzversicherung das Gegenteil der Haftpflichtversicherung ist, wollen wir an dieser Stelle kurz auf sie eingehen. Sie übernimmt die Kosten, die durch einen Rechtsstreit entstehen, beispielsweise, wenn Sie nach einem Unfall Schmerzensgeld oder Schadenersatz einklagen. Falls Sie bereits einen Rechtsschutzvertrag besitzen, der auch einen Verkehrs-Rechtsschutz beinhaltet, sind Sie auch auf Ihrem Rad versichert. Denn man kann nie wissen, was einem im Straßenverkehr passieren kann.
Ein neues Elektrofahrrad ist teuer, speziell Ersatzteile wie der Akku können schon ein paar Hundert Euro kosten. Aus diesem Grund möchten viele ihre Räder vor Schäden schützen. Hier gibt es mehrere Optionen.
Als erstes können Sie Ihr Pedelec über eine Hausratversicherung absichern. Diese schützt gegen Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Hagel und gegebenenfalls gegen Elementarschäden wie Überschwemmung.
Beachten Sie aber, dass für den Diebstahl Ihr Rad sich zum Zeitpunkt des Schadenseintritts in einem geschlossenen Gebäude befinden muss. Für einen unabhängigen Schutz können Sie sich auch für den Einschluss des Bausteines Fahrradversicherung bei vielen Anbietern entscheiden. Diese bietet dann speziellen Schutz auch beim Diebstahl unterwegs.
Die Fahrradversicherung für das MTB, Mountainbike, E-Bike und Pedelecs bietet in der Regel einen ausführlicheren Schutz, der an den aktiven Gebrauch eines Fahrrads angepasst ist. Es können auch Schäden am Akku oder Motor abgesichert werden. Da sich die Leistungsumfänge der verschiedenen Anbieter unterscheiden, möchten wir hier exemplarisch einige wichtige Punkte erwähnen.
Das sind die Dinge, die durch eine E-Bike und Fahrradversicherung abgedeckt werden. Abhängig vom Anbieter und dem Tarif kann der Schutz auch auf mitgeführtes Fahrradzubehör wie Helme, Kindersitze, Trinkflaschen usw. ausgeweitet werden. Dieser umfassende Schutz ist für alle Arten von Fahrrädern mit Elektromotor erhältlich.
Die schnellen Räder sind versicherungspflichtig und müssen auf öffentlichen Straßen ein Versicherungskennzeichen tragen. Um Schäden abzudecken, bieten die meisten Anbieter die Möglichkeit, eine Teilkaskoversicherung einzuschließen. Diese Versicherung schließt Gefahren wie Feuer, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Glasbruch, Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss, Marderbiss, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung und Zusammenstöße mit Wild (je nach Anbieter auch mit anderen Tieren) ein.
Wir können gemeinsam in einem persönlichen Gespräch ermitteln, welche Deckung für Ihren konkreten Fall am besten geeignet ist. Gerne nehmen wir uns Zeit für Sie.
E-Bikes und Pedelecs sind zwar eine bequeme Art zu reisen, aber sie bieten leider keinen Schutz vor Unfällen und ihren dauerhaften körperlichen Folgen. Deshalb empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen. Diese bietet 24 Stunden am Tag Schutz bei allen täglichen Aktivitäten. Der Kern dieses Schutzes ist eine individuell festlegbare Invaliditätsleistung, die je nach Grad der Behinderung Kapital auszahlt, um den Lebensraum an die neuen Bedürfnisse anzupassen (z. B. behindertengerechte Autos, Rollstuhlrampen, Treppenlifte, spezielle Prothesen und vieles mehr).
Die Texte (Beiträge) auf unserer Webseite sind lediglich eine vorläufige und unverbindliche Information. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen können wir keine Gewähr übernehmen. Es dient allein der allgemeinen Orientierung und Aufklärung über eine Versicherung und möglicher Leistungs- und Schadensfälle im Zusammenhang mit E-Bikes und Fahrrädern und der Fahrrradversicherung.
Gerne können wir gemeinsam in einem persönlichen Gespräch ermitteln, welche Deckung für Ihren konkreten Fall am besten geeignet ist.