Im Straßenverkehr kann es plötzlich zu Situationen kommen, in denen der Weg zum Rechtsanwalt notwendig wird. Ein daraus resultierender Rechtsstreit kann sehr kostenintensiv werden. Mit einer Verkehrsrechtsschutz Versicherung kann man vorsorgen, damit die entstehenden Anwalts- und Gerichtskosten nicht das eigene finanzielle Budget sprengen.
Wir verschaffen Ihnen gerne einen Überblick und geben fundierte Auskünfte Zur Verkehrsrechtsschutz.
Wenn du keine persönliche Beratung wünschst und lieber eigenständig nach einer Verkehrsrechtsschutzversicherung suchst, nutze einfach unseren praktischen Online-Rechner. Hier findest du eine sorgfältig zusammengestellte Auswahl an Versicherungsgesellschaften, die Verkehrsrechtsschutzversicherungen anbieten. Du kannst mühelos ein Angebot erstellen und speichern. Sobald du den passenden Anbieter gefunden hast, kannst du direkt den Antrag für deine Verkehrsrechtsschutzversicherung ausfüllen.








Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
BFKV UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsmakler
Schwarzwurzelstr. 50
12689 Berlin
Telefon: 030 93495210
E-Mail: info@berlinfinanz.com
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"BFKV UG (haftungsbeschränkt) Versicherungsmakler" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850
(0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet:
D-3YAG-0T1V8-09
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen ![]()
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Rechtsschutzversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 14 Versicherern und 5 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 41 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Verschiedene Beispiele zur Schadenregulierung mittels Mediation:
1. Der Versicherungsnehmer hatte seinen Mietvertrag gekündigt und bereits eine neue Wohnung angemietet. Nunmehr behauptet der Vermieter, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist vereinbart sei.
Erstkontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 05.01.2010 um 14:35 Uhr, erfolgreicher Mediationsabschluss war am 05.01.2010 um 15:55.
Der Versicherungsnehmer Siegfried W. und auch der Vermieter sind von der Konfliktlösung überzeugt. Beide waren von der Schnelligkeit sehr angetan.
2. Der Versicherungsnehmer ist als technischer Kundenberater eingestellt, wird jedoch von Beginn an mit höherwertigen Aufgaben betraut. Die versprochenen Gehaltserhöhung und Beförderung werden verweigert. Nachdem der Versicherungsnehmer hierauf mit ?Dienst nach Vorschrift? reagierte erhielt er eine Abmahnung, um deren Entfernung aus der Personalakte es jetzt geht.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, der tagsüber nicht frei telefonieren kann, erfolgte auf dessen Wunsch am 06.07.2010 um 20:30. Der erfolgreiche Mediationsabschluss erfolgte am 29.07.2010 um 20:30.
Christian B. fühlte sich optimal durch den Mediator begleitet.
3. Der Versicherungsnehmer wird aus seiner (Zweit)Wohnung gemobbt und soll unter anderem drei Monatsmieten zahlen.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 01.04.2011 um 17:50 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 06.04.2011 um 14:30.
Lothar H. bedankt sich für die zügige und problemlose Abwicklung.
4. Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dass aktuell verkauft wurde. Seitdem wird nur noch gestritten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 18.04.2011 um 18:00 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.04.2011 um 14:10.
Aydin K. wird auch in anderen Fällen die Mediation dem Gericht vorziehen.
5. Der Keller des Versicherungsnehmers wurde feucht. Zwar ist der Vermieter bereit den Keller zu trockenen, jedoch auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 03.02.2010 um 15:20 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 15.02.2010 um 11:35.
Nicole F. findet die Möglichkeit, sich durch Mediation begleiten zu lassen, hervorragend.
6. Der Versicherungsnehmer erwarb einen Gebrauchtwagen beim Händler, dem zugesagte Ausstattungspositionen wie Standheizung und Alarmanlage fehlten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 20.01.2010 um 10:35 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.01.2010 um 9:05.
Oliver D. ist von der Mediation überzeugt und fragt sich, warum die Rechtsschutzversicherer nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind.
In unserem Rechner für die Verkehrsrechtsschutzversicherung sind nur Anbieter berücksichtigt, von denen wir eine Provision erhalten. Beachte auch, dass die Höhe der Prämie und die Bedingungen der Versicherung je nach individuellen Faktoren wie deinem Fahrzeug und deiner persönlichen Lebenssituation variieren können.
Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Unser Ziel ist es, dir einen bequemen und schnellen Überblick über einige der verfügbaren Versicherungsoptionen zu bieten. Wir hoffen, dass du nützliche Informationen findest und eine gute Entscheidung treffen kannst.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Im Verkehrsrechtsschutz sind in der Regel verschiedene Bereiche des Straßenverkehrs versichert. Dazu zählen zum Beispiel Unfälle im Straßenverkehr, Streitigkeiten mit der Versicherung nach einem Unfall, Bußgeldbescheide, Führerscheinentzug oder Probleme mit dem Kauf oder Verkauf eines Fahrzeugs. Auch Streitigkeiten mit Werkstätten oder Autohäusern können unter Umständen von der Verkehrsrechtsschutz abgedeckt sein.
Es ist allerdings wichtig, sich genau über den Umfang der Versicherung zu informieren, da nicht alle Verträge dieselben Leistungen beinhalten. Einige Versicherungen bieten beispielsweise nur eine begrenzte Deckungssumme pro Jahr oder setzen bestimmte Wartezeiten voraus, bevor der Versicherungsschutz in Anspruch genommen werden kann. Es lohnt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und sich von einem Fachmann beraten zu lassen, um die passende Verkehrsrechtsschutzversicherung zu finden.
Eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich grundsätzlich für jeden, der am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt. Egal, ob Sie Autofahrer, Fahrradfahrer, Motorradfahrer oder Fußgänger sind – unvorhergesehene Situationen können schnell zu einem Rechtsstreit führen und hohe Kosten verursachen. Ein Unfall, eine falsche Beschuldigung oder ein Bußgeldbescheid können schnell zu einem Streit führen, der vor Gericht landet. Mit einer Verkehrsrechtsschutz Versicherung können Sie sich gegen diese Kosten absichern und müssen sich keine Gedanken über die finanzielle Belastung machen. So können Sie sich voll und ganz auf die rechtlichen Auseinandersetzungen konzentrieren und müssen sich keine Sorgen um die Kosten machen. Eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung ist also eine sehr sinnvolle Investition für alle Verkehrsteilnehmer.
Die Kosten für eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung können je nach Anbieter, Leistungsumfang und persönlichen Faktoren wie Alter und Fahrzeugtyp variieren. In der Regel liegt der Beitrag jedoch im Bereich von einigen Euro bis zu mehreren hundert Euro im Jahr. Es lohnt sich daher, verschiedene Angebote zu vergleichen und auf eine ausreichende Deckungssumme zu achten, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein. Eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung kann im Falle eines Rechtsstreits enorme Kosten einsparen und somit eine sinnvolle Investition darstellen.
Im Straßenverkehr kann es jederzeit zu Situationen kommen, in denen man unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird oder mit unerwarteten rechtlichen Problemen konfrontiert wird. In solchen Fällen kann es notwendig werden, einen Rechtsanwalt zu konsultieren und gegebenenfalls vor Gericht zu ziehen. Dabei können schnell hohe Anwalts- und Prozesskosten entstehen, die das eigene finanzielle Budget sprengen können. Eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung kann hier eine sinnvolle Absicherung bieten und dafür sorgen, dass man im Falle eines Rechtsstreits nicht auf den Kosten sitzenbleibt. Auch bei Bußgeldbescheiden oder Führerscheinfragen kann eine Verkehrsrechtsschutz Versicherung hilfreich sein.
VERKEHRSUNFALL
Bei einem Überholvorgang übersah ein Fahrer eines PKWs ein anderes Kfz und drängte das Fahrzeug von der Straße ab. Der Pkw wurde dabei stark beschädigt und der Fahrer musste ärztlich im Krankenhaus versorgt werden. Der Geschädigte forderte im Anschluss vom Fahrer des unfallverursachenden Kfz einen Ersatz der Reparatur- und Mietwagenkosten, einen finanziellen Ausgleich für die Wertminderung seines Autos und Nutzungsausfall, Schmerzensgeld und weiteren zusätzliche Behandlungskosten. Der Unfallverursacher weigerte sich jedoch diesen Schaden zu ersetzen. Der Geschädigte hat sich im Rahmen seiner Verkehrsrechtsschutz anwaltliche Unterstützung eingeholt und seine Ansprüche gerichtlich geltend gemacht.
AUTOKAUF
Nach dem Kauf eines PKW stellte der Käufer fest, dass der Gebrauchtwagen einige Fahrzeugmängel hat. Der Autoverkäufer war jedoch nicht in der Lage diese zu beseitigen. In der Folge kommt es zu einem Rechtsstreit.
UNFALL MIT PERSONENSCHADEN
Ein Fahrer eines PKW sieht den Fußgänger nicht rechtzeitig und streift ihn mit seinem Kraftfahrzeug. Der Passant kommt sofort ins Krankenhaus und muss dort ärztlich weiter versorgt werden. Dem Fahrer des Pkw wird fahrlässige Körperverletzung vorgeworfen.
SICHERHEITSABSTAND
Ein Fahrer eines PKWs wird auf der Autobahn von der Polizei angehalten und kontrolliert. Im wird vorgeworfen dass er den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand nicht eingehalten hat und
somit andere Teilnehmer am Verkehr erheblich gefährdet hat.