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Recht zu haben ist das eine, es auch durchzusetzen, das andere. Rechtsstreitigkeiten können schnell hohe Kosten verursachen, und viele Menschen scheuen das finanzielle Risiko, selbst wenn sie im Recht sind. Wir möchten Ihnen helfen, sich vor den unvorhersehbaren finanziellen Belastungen einer rechtlichen Auseinandersetzung zu schützen, damit Sie und Ihre Familie gleiche Chancen haben. In einem unverbindlichen kostenfreien Gespräch beraten wir Sie gerne über alle notwendigen Absicherungen.
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Wenn du keine persönliche Beratung wünschst und lieber selbst suchen möchtest, nutze einfach unseren Rechner für die Rechtsschutzversicherung. Hier findest du eine sorgfältig ausgewählte Auswahl an Versicherungsgesellschaften für die Rechtsschutzversicherung. Du kannst ein Angebot erstellen und speichern. Sobald du einen passenden Anbieter gefunden hast, kannst du auch den Antrag für die Rechtsschutzversicherung direkt online ausfüllen.
Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
BFKV UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsmakler
Schwarzwurzelstr. 50
12689 Berlin
Telefon: 030 93495210
E-Mail: info@berlinfinanz.com
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"BFKV UG (haftungsbeschränkt) Versicherungsmakler" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850
(0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet:
D-3YAG-0T1V8-09
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Rechtsschutzversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 14 Versicherern und 4 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 41 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Im Verkehrs-Rechtsschutz ist nur ein ganz bestimmtes, im Versicherungsschein genanntes Fahrzeug versichert. Es kann sich dabei um das einzige Fahrzeug des Versicherungsnehmers handeln oder um eines aus einem großen Fuhrpark oder auch um ein Fahrzeug, das nicht auf den Versicherungsnehmer zugelassen ist.
Der Versicherungsschutz im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie (empfohlen!) ist umfangreicher, denn hier sind grundsätzlich alle Fahrzeuge versichert.
Darüber hinaus sind im Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie, die nicht auf den Namen des Versicherungsnehmers oder einer mitversicherten Person zugelassen sind, nicht mitversichert
Was deckt der Verkehrsrechtsschutz alles ab?
Schadensersatzrechtschutz, Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht, Steuerrechtschutz vor Gerichten, Verwaltungsrechtschutz in Verkehrssachen, Strafrechtschutz, Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
SIE SIND VERSICHERT:
Als Eigentümer, Halter, Fahrer und Insasse jedes bei Abschluß oder während der Vertragsdauer auf Sie zugelassener Motorfahrzeuge sowie Anhänger. (Kräder oder andere Zweiräder sind extra zu versichern)
Als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer- Vermietungsfahrzeuges zum vorübergehenden Gebrauch gemieteter Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
Als Fahrer fremder, d.h., Ihnen weder gehörender noch auf Ihren Namen zugelassener oder mit Versicherungskennzeichen versehene Fahrzeuge sowie als Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer.
Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und berechtigten Insassen der auf Sie zugelassenen oder auf Ihren Namen mit Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeuge zu Lande sowie Anhänger.
Wer sollte den Verkehrsrechtsschutz auf jeden Fall haben?
Alle Personen, die sich und Ihre Fahrzeuge für die o. g. Fälle abgesichert haben möchten.
Ich habe schon eine Rechtsschutzversicherung, möchte aber wechseln. Wie geht das?
Sie können zum Ende des Versicherungsjahres bzw. zum Ende der Vertragslaufzeit ihren bisherigen Vertrag kündigen. Wenn der Übergang zwischen den beiden Verträgen taggenau abläuft bekommen Sie die Wartezeit angerechnet, müssen also nicht nochmals 3 Monate warten ehe Ihre Versicherung in Kraft tritt.
Bei Neuvertrag haben Sie eine Wartezeit von 3 Monaten. Sollten Sie bereits einen Schadensfall haben, gilt der Rechtsschutz hierfür nicht! Die Wartezeit muss beendet sein, dann erst darf die Ursache eines Falles eintreten.
Was deckt der Privat und Berufsrechtsschutz alles ab?
Schadensersatzrechtschutz
...wenn sie z. B. Arztkosten, Krankenhauskosten, ein Schmerzensgeld oder die Reparatur für den beschädigten Gartenzaun geltend machen wollen.
Arbeitsrechtschutz
...wenn Sie außergerichtlich oder gerichtlich Streit wegen einer Kündigung, Urlaubs-, Lohn- oder Gehaltsansprüche oder der betrieblichen Altersversorgung klären wollen.
Rechtsschutz in Vertrags- und Sachenrecht
...wenn Sie beispielsweise Streitigkeiten aus Kauf-, Reparatur-, Versicherungs-, Reise- oder Darlehensverträgen vor Gericht bringen wollen.
Steuerrechtschutz vor Gerichten
...wenn Sie gegen die Entscheidung Ihres Finanzamtes bei der Lohn-, Einkommen- oder Erbschaftssteuer vorgehen wollen oder Sie Streit mit öffentlichen Einrichtungen etwa wegen der Strom-, Gas- oder Wasserrechnung klären wollen.
Strafrechtschutz
...wenn Sie oder Ihre Angehörigen einem Straf-, Bußgeld- oder Disziplinarverfahren entgegentreten wollen oder Sie als Aufsichtspflichtiger, Tierhalter, Jäger oder Sportler Prozesse abwehren wollen.
Ordnungswidrigkeitenrechtschutz
Beratungsrechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Sozialgerichtsrechtsschutz
Disziplinar- und Standesrechtsschutz.
SIE SIND VERSICHERT: im privaten Lebensbereich und im beruflichen Bereich, in Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit.
Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, volljährigen Kinder; letztere jedoch nur bis zu dem Zeitpunkt der Aufnahme einer auf Dauer angelegten, beruflichen Tätigkeit, aus der auf Dauer Entgelt bezogen wird.
Nur wenn Sie wirklich Single sind, d.h. mit keinem Ehepartner oder Lebensgefährten zusammenleben, können Sie auch den Singlerabatt in Anspruch nehmen. Ansonsten kommt für Sie nur Familienrechtsschutz in Frage.
Was kann ich zusätzlich in den Privat und Berufsrechtschutz einschließen?
Sie können in diesen Rechtsschutz außerdem noch problemlos Verkehrsrechtsschutz und Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter einschließen. Meist ist es besser, alles zusammen zu nehmen, als Verkehrs-RS und Miet-RS einzeln, weil die Komplettpakete meist preiswerter sind. Bei Bedarf können Sie den Berufs-RS auch ausschliesen.
Was deckt der Rechtsschutz für Eigentümer, Mieter und Grundstücken alles ab und was nicht?
Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen, sonstigen Nutzungsverhältnissen und aus dinglichen Rechten.
Wohnungs und Grundstücksrechtsschutz:
Für gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Angelegenheiten des Steuer- und sonstigen Abgabenrechts vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten
Steuerrechtsschutz vor Gerichten:
Eingeschlossen sind auch Garagen und KfZ Abstellplätze.
SIE SIND VERSICHERT:
Als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter, Mieter oder Pächter, Nutzungsberechtigter des im Antrag bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles.
SIE SIND NICHT VERSICHERT:
Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Grundstückseigentümer in Planfeststellungs-, Flurbereinigungs- und Enteignungsverfahren sowie in sonstigen, im Baugesetzbuch geregelten Angelegenheiten.
In Auseinandersetzungen, die in ursächlichem Zusammenhang mit:
- dem Erwerb oder der Veräußerung eines Baugrundstückes
- der Planung, Errichtung oder genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung eines Gebäudes (!) oder Gebäudeteiles stehen oder für die Finanzierung eines solchen Vorhabens.
- Angelegenheiten der Bewertung von Immobilien und wegen Erschließungs- und sonstigen Anliegerabgaben (außer den laufend erhobenen Gebühren für die Grundstücksversorgung).
Wie lange sind Kinder in meinem Rechtsschutzvertrag denn eigentlich mitversichert?
Im Familien-Tarif sind Kinder automatisch mitversichert. Versicherungsschutz besteht für die minderjährigen Kinder und die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres, solange sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben.
ACHTUNG: Die volljährigen Kinder müssen, wenn sie einen eigenes Fahrzeug besitzen, eine separate Verkehrsrechtsschutzversicherung abschließen! Im Familienrechtsschutz (Privat- Berufs Rechtsschutz) sind sie aber mit den Eltern mitversichert.
Zu den mitversicherten Kindern zählen neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers auch Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers und Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht).
Wenn diese Voraussetzungen nicht mehr zutreffen, endet auch die Mitversicherung. Dann ist eine eigene Rechtsschutzversicherung erforderlich.
Wie versichere ich meinen (unehelichen) Lebenspartner?
Sie können Ihren Lebenspartner/Ihre Lebenspartnerin über Ihre Rechtsschutzversicherung mitversichern, indem Sie den Familientarif beantragen. Im Familientarif ist der Lebenspartner, sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist, automatisch mitversichert. Tragen Sie ihn im Antrag jedoch entsprechend ein. Voraussetzung ist, daß laut Melderegister mit dem Versicherungsnehmer eine häusliche Gemeinschaft besteht. Eine ausdrückliche Bestätigung im Versicherungsschein entfällt. Auch Alleinstehende mit Kind gelten i. d. R. als Single. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dann auch auf die Kinder des Lebenspartners.
Kann ich jeden Rechtsanwalt in Deutschland nehmen?
Ja, Sie können zu einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl gehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die EU Staaten.
Nach Eintritt eines Rechtsschutzfalles können Sie sich selbst einen Rechtsanwalt auswählen (freie Anwaltswahl). Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß höchstens die gesetzliche Vergütung gemäß des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz - RVG über Ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt ist. Ein Honorar aufgrund einer freien Vereinbarung trägt die Rechtsschutzversicherung nur in der Höhe, in der dem Rechtsanwalt eine Vergütung nach den gesetzlichen Vorschriften zugestanden hätte. Ein darüber hinaus vereinbartes Honorar wird somit nicht übernommen.
Welche Kosten bekomme ich in meiner Rechtschutzversicherung erstattet?
• Anwaltsgebühren eines Rechtsanwalts Ihrer Wahl
• Kosten für Korrespondenzanwalt bei Zivilprozessen im Inland über 100km Entfernung vom Wohnort
• Gerichtskosten für Prozesse, Zeugengelder
• Kosten für vom Gericht bestellte Sachverständige
• Kosten für Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Verkehrs- und Bußgeldsachen
• Kosten für das Gutachten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen in Kfz-Kauf- und Kfz-Reparaturvertragsstreitigkeiten
• Kosten eines Anwalts oder eines Steuerberaters im Rahmen des Steuerrechtsschutz vor Gerichten
• Kosten der Gegenseite, wenn der Prozess verloren wird
• Kautionen (als Darlehen) bei Strafverfahren im Ausland, Reisekosten zu einem ausländischen Gericht, wenn Ihr Erscheinen vor Gericht angeordnet wird.
Was ist eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung, wie Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten des gegnerischen Anwalts (im Falle des Unterliegens), Sachverständigenkosten, Gutachterkosten, Zeugengelder, Korrespondenzanwaltskosten und Strafkaution (im Ausland). Eine Rechtsschutzversicherung hilft in vielen Lebensbereichen.
Wieso brauche ich überhaupt eine Rechtsschutzversicherung?
Auch ohne eigenes Verschulden können Sie (und Ihre Familie) leicht in einen Rechtsstreit hineingezogen werden. Ohne erfahrenen Rechtsanwalt haben Sie dann nicht nur ein Problem, sondern auch Ärger und die Kosten!
Wann tritt der Versicherungsschutz ein? Besteht eine Wartezeit?
Grundsätzlich haben Sie bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine 3 monatige Wartezeit. Diese Wartezeit gilt nicht bei Streitigkeiten (vor allen Dingen bei Schadensersatzforderungen und Strafrechtsschutz), sowie bei Wechsel der Versicherung. Dabei ist zu beachten, dass keine zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes zwischen Vorversicherer und Anschlussversicherer stattfindet. Der Versicherungsschutz tritt dann im Schadensfall sofort ein.
Zur Privat-Rechtsschutz wird die Anmeldung für Selbständige mit einem höheren Beitrag berechnet, weil sich laut Statistik Selbständige im privaten Bereich häufiger streiten als Nichtselbständige.
Ab wann gilt man als Selbständiger?
Bei einem Gesamtumsatz von mehr als 12.000,00 Euro (bezogen auf das letzte Kalenderjahr) aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbständigen Tätigkeit.
Ich fahre einen Dienstwagen. Wie muss ich mich da absichern?
Hierzu ist eine Verkehrs-RS erforderlich, denn da besteht Versicherungsschutz für die angemeldete Person in ihrer Eigenschaft als Fahrer fremder, nicht auf sie zugelassener Fahrzeuge.
Wenn mein/e Partner/in mit meinem PKW (auf mich zugelassen) fährt, besteht da Versicherungsschutz?
Bei Verkehrs-Rechtsschutz für die Familie sind auch alle Personen in ihrer Eigenschaft als berechtigte Fahrer der auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Fahrzeuge mitversichert.
Sind meine volljährigen Kinder in der Privat-/Berufs-/Verkehrs-Rechtsschutz noch mitversichert?
Die volljährigen, unverheirateten, nichtberufstätigen Kinder bis zum 25. Geburtstag sind noch mitversichert, allerdings besteht kein Schutz als Halter, Mieter oder Fahrer eines eigenen Kraftfahrzeugs.
Kann ich den Arbeits-Rechtsschutz einzeln abschließen?
Der Arbeits-Rechtsschutz ist Bestandteil des Privat-Rechtsschutzes und kann deshalb nicht einzeln abgeschlossen werden.
Kann ich den Privat-Rechtsschutz aus dem Vertragsumfang ausklammern?
Der Privat-Rechtsschutz muss grundsätzlich nicht beantragt werden, denn Verkehrs-Rechtsschutz oder Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken sind auch einzeln versicherbar. Es kommt jedoch i.d.R. zu einem verhältnismäßig höheren Beitrag, wenn Einzelrisiken statt einer Kombination versichert werden.
Was sind Vorsatztaten? Sind diese mit versichert?
Unter Vorsatzdaten versteht man die Taten, die ein Täter wissentlich bzw. grob fahrlässig ausführt (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigungen, Betrug). Diese sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wenn ich eine Strafanzeige stelle, werden die Kosten von der Gesellschaft übernommen?
Stellen einer Strafanzeige ist eine aktive Rechtsverfolgung. Dies ist jedoch nicht Bestandteil des Versicherungsschutzes
Welchen Versicherungsumfang hat die Firmen-Rechtsschutz
Folgende Bereiche sind über den Berufs-RS für Selbständige bzw. RS für Firmen abgedeckt:
• Arbeits-Rechtsschutz (nur für den Versicherungsnehmer)
• Schadenersatz-Rechtsschutz
• Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
• Sozialgerichts-Rechtsschutz
• Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
• Straf-Rechtsschutz
• Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Streitigkeiten z.B. mit Kunden/Lieferanten bzw. Schadenersatzansprüchen Ihnen gegenüber sind hier NICHT versichert.
Grundsätzlich ist nur die vom Versicherungsnehmer selbstbewohnte Wohneinheit (Erstwohnsitz) versichert. Weitere selbstgenutzte oder vermietete Wohneinheiten sind NICHT automatisch mitversichert. Hierfür muss Versicherungsschutz gesondert beantragt werden. Darüber hinaus wird für diese zusätzlichen Einheiten ein gesonderter Beitrag fällig, der sich nach Art und Anzahl, ggf. nach der Jahresbruttomiete des jeweiligen Objektes richtet.
Stichentscheid/Schiedsentscheid
Beim Stichentscheid kann bei Ablehnung der Deckung durch den Versicherer der Anwalt des Kunden argumentieren. Beim Schiedsgutachten würde die Entscheidung ein vom Versicherer beauftragter Schiedsgutachter beurteilen.
Verschiedene Beispiele zur Schadenregulierung mittels Mediation:
1. Der Versicherungsnehmer hatte seinen Mietvertrag gekündigt und bereits eine neue Wohnung angemietet. Nunmehr behauptet der Vermieter, dass eine 6-monatige Kündigungsfrist vereinbart sei.
Erstkontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 05.01.2010 um 14:35 Uhr, erfolgreicher Mediationsabschluss war am 05.01.2010 um 15:55.
Der Versicherungsnehmer Siegfried W. und auch der Vermieter sind von der Konfliktlösung überzeugt. Beide waren von der Schnelligkeit sehr angetan.
2. Der Versicherungsnehmer ist als technischer Kundenberater eingestellt, wird jedoch von Beginn an mit höherwertigen Aufgaben betraut. Die versprochenen Gehaltserhöhung und Beförderung werden verweigert. Nachdem der Versicherungsnehmer hierauf mit ?Dienst nach Vorschrift? reagierte erhielt er eine Abmahnung, um deren Entfernung aus der Personalakte es jetzt geht.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer, der tagsüber nicht frei telefonieren kann, erfolgte auf dessen Wunsch am 06.07.2010 um 20:30. Der erfolgreiche Mediationsabschluss erfolgte am 29.07.2010 um 20:30.
Christian B. fühlte sich optimal durch den Mediator begleitet.
3. Der Versicherungsnehmer wird aus seiner (Zweit)Wohnung gemobbt und soll unter anderem drei Monatsmieten zahlen.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer erfolgte am 01.04.2011 um 17:50 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 06.04.2011 um 14:30.
Lothar H. bedankt sich für die zügige und problemlose Abwicklung.
4. Der Versicherungsnehmer wohnt in einem Mehrfamilienhaus, dass aktuell verkauft wurde. Seitdem wird nur noch gestritten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 18.04.2011 um 18:00 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.04.2011 um 14:10.
Aydin K. wird auch in anderen Fällen die Mediation dem Gericht vorziehen.
5. Der Keller des Versicherungsnehmers wurde feucht. Zwar ist der Vermieter bereit den Keller zu trockenen, jedoch auf Kosten des Versicherungsnehmers.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 03.02.2010 um 15:20 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 15.02.2010 um 11:35.
Nicole F. findet die Möglichkeit, sich durch Mediation begleiten zu lassen, hervorragend.
6. Der Versicherungsnehmer erwarb einen Gebrauchtwagen beim Händler, dem zugesagte Ausstattungspositionen wie Standheizung und Alarmanlage fehlten.
Erster Kontakt mit dem Versicherungsnehmer war am 20.01.2010 um 10:35 und der erfolgreiche Mediationsabschluss war am 29.01.2010 um 9:05.
Oliver D. ist von der Mediation überzeugt und fragt sich, warum die Rechtsschutzversicherer nicht schon vorher auf diese Idee gekommen sind.
Im Rechner für die Rechtsschutzversicherung sind nur Anbieter berücksichtigt, von denen wir eine Provision erhalten. Beachte auch, dass die Höhe der Prämie und die Bedingungen der Versicherung je nach individuellen Faktoren wie Alter, Leistungswunsch und deiner persönlichen Lebenssituation variieren können.
Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Unser Ziel ist es, dir einen bequemen und schnellen Überblick über einige der verfügbaren Rechtsschutzversicherungsoptionen zu bieten. Wir hoffen, dass du nützliche Informationen findest und eine gute Entscheidung treffen kannst.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Stell dir einmal vor, du befindest dich mitten in einem Rechtsstreit. Die Kosten türmen sich und du machst dir Sorgen, wie du das alles bezahlen sollst. Eine Rechtsschutzversicherung kann dich in solchen Fällen vor dem finanziellen Ruin bewahren.
Rechtsschutzversicherungen decken die Kosten von Gerichtsverfahren, einschließlich Anwaltsgebühren, Gerichtskosten und Schadenersatz. Sie können auch die Kosten für Schlichtung und Schiedsverfahren übernehmen. Wenn du verklagt wirst oder jemand anderen verklagen musst, kann eine Rechtsschutzversicherung dir bei der finanziellen Belastung helfen.
Nicht alle Rechtsschutzversicherungen sind gleich, daher ist es wichtig, dass du eine Versicherung wählst, die deinen Bedürfnissen entspricht. Du solltest dir überlegen, welche Art von Versicherungsschutz du benötigst, wie hoch der Versicherungsschutz sein soll und welche Selbstbeteiligungen und Zuzahlungen anfallen. Außerdem solltest du überlegen, ob du eine Jahrespolice oder eine Police für jeden einzelnen Vorfall wünschst.
Eine Rechtsschutzversicherung ist ein wichtiger Bestandteil jeder Risikomanagementstrategie und kann dir die Gewissheit geben, dass du im Falle eines Rechtsstreits finanziell abgesichert bist.
Recht zu haben ist eine Sache, aber es auch zu bekommen, eine andere. Rechtsstreitigkeiten können schnell teuer werden und viele Menschen scheuen das Kostenrisiko, selbst wenn es bedeutet, auf ihr Recht zu verzichten. Wir möchten Ihnen dabei helfen, sich vor den unvorhersehbaren Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung zu schützen, damit Sie und Ihre Familie Chancengleichheit haben. Gerne beraten wir Sie in einem unverbindlichen Gespräch über alle notwendigen Absicherungen.
Privater Bereich
Verkehr
Bauherren
Arbeit und Beruf
Eigentum, Vermieter und Mieter
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Für sein Recht zu kämpfen, geht immer mit einem enormen Kostenrisiko einher. Nur eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen dieses Risiko abnehmen.
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Die Rechtsschutzversicherung: Schon die Bibel sagt, „es kann der Frömmste nicht in Frieden leben“. Selbst der friedliebendste Mensch kann mit dem Gesetz in Konflikt kommen oder in einen Streit mit seinen Mitmenschen geraten. Ein Gerichtsverfahren oder auch außergerichtliche Einigungen können schnell ins Geld gehen. Die Beiträge für eine private Rechtsschutzversicherung halten sich in Grenzen, bedenkt man, welche Kosten ein Gerichtsverfahren erzeugen könnte, dann ist dieser Betrag aber mehr als gerechtfertigt. Die Übertragung Ihrer Antragsangaben zur Rechtsschutzversicherung Berlin erfolgt über Sicherheitsserver. Für sein Recht zu kämpfen, geht immer mit einem enormen Kostenrisiko einher. Nur eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen dieses Risiko abnehmen.
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) regelt, welche Gebührensätze Anwälte für ihre Dienste in Rechnung stellen dürfen. Fast zehn Jahre blieben die hiergelisteten Gebührensätze in der Höhe unangetastet. Im August 2013 wurde eine Anpassung an die allgemeine Preis- und Einkommensentwicklung vorgenommen. In der Folge stiegen einzelne Gebühren um bis zu 40 %. Im Durchschnitt wird der Gang zum Anwalt nun ca. 19 % teuerer ausfallen, als bisher. Sie sollten handeln!
Das eigene Rechtsempfinden muss nicht immer mit geltendem Recht überein stimmen.Oft schafft nur die Beratung beim Anwalt echte Klarheit.Knapp 60 % der deutschen Haushalte hatten in 2012 einen Rechtsstreit. Vor allem Streitigkeiten mit Behörden und Firmen nahmen spürbar zu 70 % haben Angst vor den Kosten eines Rechtsstreits. Zwei von drei Bürgern würden deshalb sogar lieber auf ihr Recht verzichten, als das Kostenrisiko einzugehen. Es verwundert daher nicht, dass die Anzahl an Rechtsschutzverträgen im Land in den letzten fünf Jahren um gut 750.000 Verträge angewachsen ist. Immer mehr Bürger sehen die Notwendigkeit, sich vor den schwer kalkulierbaren Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung schützen zu müssen.
Der Ansicht ist fast jeder, bis er zum ersten mal damit konfrontiert wird, rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen. Das kann der Gebrauchtwagenhändler sein, der einen Mangelverschwiegen hat und Ihnen das Geld nicht zurück geben will. Das kann der Vermieter sein, der die Kaution nicht auszahlt,obwohl Sie die Wohnung in vereinbartem Zustand zurückgaben. Es kann viel schneller gehen, als einem lieb ist. Hier haben wir Ihnen einige Fälle aus der Praxis aufbereitet, die dies verdeutlichen.
Aber nicht immer muss eine Sache gleich vor Gericht landen, bevor Sie von den Leistungen einer Rechtsschutzversicherung profitieren können. Rechtsschutzversicherer sehen sich inzwischen zu Recht mehr als Rechtsdienstleister, die ein sehr umfangreiches Servicepaket für Sie bereithalten. So steht Ihnen beispielsweise ein Team von Anwälten telefonisch zur Verfügung, um sich in sämtlichen Rechtsgebieten beraten zu lassen. Hier fallen natürlich keine weiteren Kosten für Sie an.
Sie wissen bereits genau was Sie wollen, suchen aber noch ein passendes Angebot für Ihre Rechtsschutzversicherung? Über unsere Tarifrechner können Sie in aller Ruhe verschiedene Versicherer miteinander vergleichen. Beantragen Sie direkt online Ihre Rechtsschutz Versicherung getreu unserem Motto, "berechnen, vergleichen und sparen". Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder in unseren Geschäftsräumen in Berlin Marzahn zur Verfügung.
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online Angebotsvergleich von Rechtsschutzversicherungen. In Deutschland gibt es ca. 80.000 Gesetze und Verordnungen, jährlich gehen über 2 Mio. Zivilklagen bei Gericht ein und 2,3 Mio. Verkehrsunfälle. Was ist, wenn Sie Ihr "Recht" durchsetzen wollen? "Recht haben und Recht bekommen" dies ist meist nur durch Entscheidungen deutscher Gerichte möglich. Können Sie das Kostenrisiko alleine Tragen? Eine Rechtsschutzversicherung kann Ihnen hier weiterhelfen.
Jeder kennt das Gefühl von Unsicherheit und Sorge, wenn etwas passiert und man weiß nicht genau, was man tun soll. Wir alle hoffen natürlich, dass uns so etwas erspart bleibt. Aber leider kann man nicht immer alles vorhersehen oder verhindern.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in solchen Situationen ein wichtiger Absicherungsbaustein für Dich. Sie übernimmt die Kosten für Deinen Anwalt und hilft Dir so, Dich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Lösung des Problems.
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