- Eine Kfz-Haftpflichtversicherung bietet Schutz vor verschiedenen Risiken, je nachdem welche Art von Versicherung abgeschlossen wird. Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen. Auch Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Kosten für Heilung und den Sachverständigen sind abgedeckt.
- Bei der Teilkaskoversicherung sind Schäden durch Brand, Explosion, Entwendung (Diebstahl, Raub), Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Zusammenstoß mit Haarwild, Bruchschäden an der Verglasung und an der Verkabelung versichert.
- Die Vollkaskoversicherung deckt selbstverschuldete Unfälle und mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen.
- Der Baustein Fahrerschutz stellt den Fahrer eines unfallverursachenden Fahrzeugs einem Unfallopfer gleich, welcher dann entsprechend Leistungen der Haftpflichtversicherung genießt.
- Mit der Allrisk-Deckung ist alles versichert, bis auf definierte Ausschlüsse wie Transportschäden.
- Die GAP-Deckung (Lücke) zahlt bei einem Totalschaden oder Autodiebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem Restwert des Leasingvertrags.
- Mit dem Auslandsschadenschutz wird die Differenz der Schadensersatzansprüche reguliert, wenn die ausländische Versicherung zu gering ausfällt.
- Die Insassenunfallversicherung bietet eine vereinbarte Kapitalzahlung bei Tod oder Invalidität nach einem Kfz-Unfall.
- Der Kfz-Schutzbrief deckt Kosten für Pannen- und Unfallhilfe, Abschleppkosten, Hotelkosten etc.
- Mit dem Kfz Rabattschutz wird eine Rückstufung im Schadenfall vermieden, was vor einer Erhöhung des Versicherungsbeitrags schützt.
- Brems- Betrieb- und Bruchschäden (BBB-Schäden) sind Schäden die am eigenen Kfz aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder eines Bruchschadens entstehen.
Die Autoversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist Pflicht bei der Zulassung. Eine Kaskoversicherung (Teil und Vollkasko) ist optional und deckt Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Die Beiträge hängen von verschiedenen Faktoren ab wie der Fahrzeugtyp, Regionalklasse und Dauer der unfallfreien Fahrt. Es gibt viele Möglichkeiten, um Geld zu sparen wie das Anmelden des Autos als Zweitwagen oder die Nutzung eines Saisonkennzeichens.
Herr B. geriet bei Glatteis mit seinem Fahrzeug ins Schleudern und kollidierte mit einem anderen Pkw, wodurch die Türen auf der Beifahrerseite stark beschädigt wurden. Es war notwendig, diese auszutauschen und neu zu lackieren. Der Schaden am Fahrzeug des Geschädigten wurde auf etwa 7.000 Euro geschätzt. Zum Glück hatte Herr B. eine Kfz-Haftpflichtversicherung, die die Kosten übernahm. Auch die Reparatur seines eigenen Fahrzeugs verursachte Kosten in Höhe von 3.500 Euro, aber glücklicherweise hatte er auch eine Vollkaskoversicherung, die diese Kosten deckte.
Insbesondere in den Morgenstunden während des Frühlings und Herbstes besteht eine erhöhte Gefahr beim Fahren durch Waldgebiete aufgrund von Wild. Es kann passieren, dass plötzlich ein Reh oder ähnliches Tier auf die Fahrbahn läuft und eine Kollision unvermeidbar scheint. Jedoch können die Kosten durch die Teilkaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug abgedeckt werden.
Herr S. war mit seinem Auto auf einer Baustelle unterwegs, als ein vorausfahrendes Fahrzeug einen Stein auf seine Windschutzscheibe schleuderte. Dadurch entstand ein Riss in der Scheibe, der eine Reparatur unmöglich machte. Um das Problem zu beheben, musste die komplette Scheibe ausgetauscht werden. Die Kosten dafür betrugen 1.000 Euro. Zum Glück konnte Herr S. die Reparaturkosten über seine Teilkaskoversicherung abwickeln.
Frau P. war gerade dabei, ihre Einkäufe für das Wochenende zu erledigen, als ein heftiges Gewitter aufkam und Hagelkörner auf ihr Auto prasselten. Die Körner waren so groß, dass sie viele kleine Dellen auf dem Fahrzeug hinterließen. Nach einer Schätzung wurde der Schaden auf ca. 1.800 Euro geschätzt. Glücklicherweise hatte Frau P. eine Teilkaskoversicherung abgeschlossen, die ihr ermöglichte, den Schaden umgehend beheben zu lassen, ohne dafür selbst aufkommen zu müssen. Der Versicherer übernahm die Kosten.
Herr L. fuhr nach Feierabend nach Hause und parkte sein Auto am Straßenrand. Als er am nächsten Morgen aufwachte, war das Auto verschwunden. Er meldete den Diebstahl sofort bei der Polizei, aber die Suche nach dem Auto blieb erfolglos. Der Wert des Autos wurde auf 18.500 Euro geschätzt. Glücklicherweise hatte Herr L. eine Teilkaskoversicherung, die auch den Diebstahl des Autos abdeckt und den Schaden vollständig regulierte.