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Warum benötige ich eine Privathaftpflicht?

Eine Privathaftpflicht ist eine sehr wichtige Versicherung, um Dich im Falle eines Schadens oder einer Verletzung, die Du einer anderen Person oder deren Eigentum zufügst, abzusichern. Durch eine Privathaftpflicht kannst Du sicher sein, dass Du gegen finanzielle Verluste, die durch Dein Verschulden entstehen können, abgesichert bist. Somit kannst Du Dich vor hohen Kosten schützen, die durch eine Klage oder eine gerichtliche Entscheidung entstehen können. Eine Privathaftpflicht ist somit eine gute Absicherung für alle, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um diese Kosten selbst zu tragen.


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Privathaftpflichtversicherung: Die wichtigsten Fakten

Privathaftpflichtversicherung

Wer anderen Schaden zufügt

Auch ein leichtes Versehen wie z.B. ein Vorfahrtsfehler beim Fahrradfahren oder eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann Folgeschäden in Millionenhöhe verursachen. Insbesondere, wenn Per­sonen zu Schaden kommen, können die Schadensersatzforderungen den finanziellen Ruin des Verursachers bedeuten. Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Die private Haft­pflichtversicherung ist ein Muss für jedermann.

 

Die Grundlagen

Ob aus Leichtsinn, Missgeschick oder Vergesslichkeit - wenn Sie einen Schaden verursachen, müssen Sie dafür gerade stehen.

Der Geschädigte hat ein gesetzliches Recht auf angemessenen finanziellen Schadensersatz. Dazu gehören die Kosten für Wiederherstellung oder Ersatz beschädigter Gegenstände, außerdem Folgekosten wie etwa ein Nutzungsausfall.

Sind Menschen verletzt, fallen Behandlungskosten und Verdienstausfall an. Oft hat der Verletzte Anspruch auf Schmerzensgeld, bei bleibenden Gesundheitsschäden sogar auf eine lebenslange Rente.

Sie haften mit Ihrem ganzen Vermögen
Nicht alle Fälle einer privaten Haftung sind so harmlos wie das beim Fußballspielen zerschossene Fenster oder der Rotweinfleck auf dem Teppich des Nachbarn. Der entstandene Schaden kann so hoch sein, dass er Ihre wirtschaftliche Existenz gefährdet.

Als Verursacher haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen, mit Haus- und Grundbesitz, mit Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar auf eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall zugegriffen werden.

Leistungsumfang

Die Haft­pflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, zahlt er den Schadensersatz, also die Wiedergutmachung in Geld.

Übrigens: die Privathaftpflicht schützt Sie auch als Immobilieneigentümer gegen Schäden, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Zudem gilt die private Haft­pflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte.

Abwehr unbegründeter Ansprüche
Gegebenenfalls wehrt der Versicherer unbegründete Schadensersatzansprüche ab. Kommt es darüber zum Rechtsstreit mit demjenigen, der den Schadensersatzanspruch stellt, führt Ihr Haft­pflichtversicherer den Prozess und trägt die Kosten. Die Haft­pflichtversicherung bietet also auch eine Art Rechtsschutz bei unberechtigten Haftungsansprüchen. Geldstrafen sind nicht versichert.

Die Privathaftpflicht zahlt allerdings nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen. Ebenso ausgeschlossen sind absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder, reine Vertragsverpflichtungen wie die Rückzahlung von Darlehen oder Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen - hierfür gibt es die KFZ-Haft­pflichtversicherung, die jeder Halter eines Kraftfahrzeuges abschließen muss.

Wer ist versichert?

Die Haft­pflichtversicherung schützt zunächst den Versicherungsnehmer selbst - er ist Vertragspartner mit allen Rechten und Pflichten. Auch die Familienmitglieder des Versicherungsnehmers, Ehepartner und Kinder, sind durch die private Haft­pflichtversicherung geschützt.

Selbst, wenn keine Ehe geschlossen wurde, kann der Versicherungsschutz auf den Lebenspartner erweitert werden. Dafür muss der Name des Partners in den Vertrag aufgenommen werden.

Lückenloser Schutz
Der Haft­pflichtschutz erstreckt sich sogar auf Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter. Kommt beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden, zahlt in der Regel Ihre Haft­pflichtversicherung.

Stirbt der Versicherungsnehmer, besteht der Haft­pflichtschutz für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit weiter. Zahlt der überlebende Partner die nächste Prämie, wird er automatisch Vertragspartner, der Versicherungsschutz läuft dann lückenlos weiter.

Thema Kosten

Versicherungen kosten Geld - doch wer auf eine Privathaftpflichtversicherung verzichtet, geht ein hohes Risiko ein. Denn Missgeschicke oder Unfälle lassen sich weder voraussehen noch vermeiden.

Wer in solchen Fällen nicht auf seiner Schadensersatzpflicht sitzen bleiben will, braucht einen guten Haft­pflichtschutz. Eine private Haft­pflichtversicherung für Sie und Ihre Familie mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben.

Typische Schadensfälle

Das private Haft­pflichtrisiko wird oft unterschätzt - oft reicht eine kleine Unaufmerksamkeit, um einen großen Schaden zu verursachen. Und ein folgenschweres Unglück ist schnell passiert: wer hat nicht schon einmal in Eile trotz roter Ampel die Straße überquert, um den Bus noch zu erreichen. Geschieht dadurch ein Unfall, kommt die Haft­pflicht für den Schaden auf.

Auch Per­sonenschäden sind nicht selten: stößt man etwa als Fahrradfahrer mit einem anderen Radler zusammen und verletzt seinen Unfallgegner, zahlt man den Schaden aus eigener Tasche, wenn man keine Haft­pflichtversicherung besitzt.

Kinder verursachen häufig Schäden
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder, denn Kinder können die Folgen ihres Handelns noch nicht so gut abschätzen wie Erwachsene. Durch unbedachtes Spielen mit dem Feuerzeug kann das ganze Mietshaus niederbrennen, die Ge­bäude­ver­si­che­rung des Hauseigentümers nimmt die Eltern des zündelnden Kindes dann in Regress.

Doch so groß muss der Schaden gar nicht sein - beim Fußballspielen auf der Straße landet so mancher Ball nicht im Netz, sondern in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan.

Der richtige Vertrag

Welchen Haft­pflichtschutz brauche ich?
Der unfassende Schutz einer privaten Haft­pflichtversicherung reicht für die Wechselfälle des täglichen Lebens in der Regel aus. Versichert sind Sie übrigens auch als Radfahrer, Skater und während der Ausübung typischer Freizeitsportarten. 

Bestimmte Fälle müssen jedoch gesondert versichert werden: für Autos, Motorräder, Mofas u.ä. ist eine Kraftfahrzeug-Haft­pflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Wenn Sie ein Segel- oder Motorboot besitzen, brauchen Sie eine Sportboot-Haft­pflicht. Besitzer von Pferden, Hunden und anderen größeren Tieren schließen eine besondere Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ab.

Spezielle Haft­pflicht für Vermieter und Bauherren
Als Besitzer eines Mehrfamilienhauses, Vermieter eines Einfamilienhauses oder Eigentümer eines unbebauten Grundstücks benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haft­pflichtversicherung.

Bei kleineren Bauvorhaben bis zu einer veranschlagten Summe von in der Regel 50.000 Euro sind Schäden, die im Zusammenhang mit der Bautätigkeit entstehen, durch die Privathaftpflicht des Bauherren abgedeckt. Für größere Bauten ist der Abschluss einer eigenen Bauherren-Haft­pflichtversicherung erforderlich.


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Nicht ohne Privathaftpflicht!

Die private Haft­pflichtversicherung übernimmt nach einem Schaden die Überprüfung der Haftung, die Begleichung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche bzw. zu hohe Schadensersatzansprüche ab. Eine private Haft­pflichtversicherung ist die Versicherung, welche in keinem Haushalt fehlen sollte. Sie kommt für Schäden auf, die der Versicherte einem Dritten gegenüber schuldhaft verursacht hat.

Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch §823 haftet man im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen und unter Umständen ein Leben lang. Die private Haft­pflichtversicherung kommt dabei für Per­sonenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf. Sorge daher rechtzeitig für Dich und Deine Familie mit einer privaten Haft­pflichtversicherung vor und passe Sie an Euren Versicherungsbedarf sowie die individuelle Lebenssituation an. Bei Fragen zur privaten Haft­pflichtversicherung stehen wir Euch gern zur Verfügung. Mit Hilfe des Vergleichsrechners für die Privathaftpflicht findet Ihr im Vergleich viele Top-Anbieter mit günstigen Prämien. Die Übertragung Ihrer Antragsangaben zur privaten Haft­pflichtversicherung Berlin erfolgt über Sicherheitsserver.


Vergleich und Angebot zur Privathaftpflichtversicherung

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Informationen zur Privathaftpflicht

Wofür steht die Privathaftpflicht

Ob es um die beschädigte Soundanlage des Freundes, den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund gebissenen Postboten geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und ein leben lang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt", so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss Schadenersatz leisten". Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haft­pflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.

Schutz rund um die Uhr

Der Schutz der privaten Haft­pflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Per­sonen- und Sachschäden. Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum 7. Lebensjahr (Im Straßenverkehr bis zum 10.) haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haft­pflichtversicherung der Familie. Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit sog. passiven Rechtsschutz. Dafür, dass der Versicherte sein Geld bekommt, wenn er selbst geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfalldeckung. Einige Versicherer bieten ihn bereits inklusive.

Varianten der Haft­pflichtversicherungen

Zu dem Grundsatz der gesetzlichen Haft­pflicht gehören auch sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Zum Beispiel: Wer in seinem Mietvertrag dazu verpflichtet wurde, vor der Eingangstür Eis und Schnee zu beseitigen, wird haftbar gemacht, wenn ein Passant ausrutscht und sich ein Bein bricht. Die gesetzliche Haft­pflicht trifft gleichermaßen:

Bauherren:
Neben Architekten und Handwerkern muss der Häuslebauer für die Absicherung der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu schaden, zum Beispiel durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten immer zuerst an den Bauherren.

Tierhalter: Wenn ein Hund etwa das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen, und zwar auch ohne eigenes Verschulden.

Sportler: Wer mit seinem Surfbrett einen Schwimmer verletzt oder einen Spaziergänger beim Rollschuhfahren zu Fall bringt, haftet ebenso wie ein Snowboard-Fahrer, der den Sturz eines Skifahrers verursacht. Je nach persönlichem Haft­pflichtrisiko bieten sich neben der privaten Haft­pflichtversicherung weitere Varianten, etwa die Haft­pflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, die Bauherren-Haft­pflichtversicherung, die Gewässerschaden-Haft­pflichtversicherung für Öltankbesitzer, die Betriebs-Haft­pflichtversicherung
für Unternehmer und die Tierhalter-Haft­pflichtversicherung für Hunde- oder Pferdebesitzer.

Was tun im Schadenfall?

• Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
• Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
• Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten und überlassen Sie es Ihrem Versicherer, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht abzugeben.
• Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie umgehend den Versicherer.
• Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich
der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen
Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens

Quelle: Informationszentrum der deutschen Versicherer "Zukunft klipp + klar"


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Übrigens BFKV ist die Abkürzung  für Berlin Finanzen Kredite und Versicherungen.


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