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Eine Privathaftpflicht ist eine sehr wichtige Versicherung, um Dich im Falle eines Schadens oder einer Verletzung, die Du einer anderen Person oder deren Eigentum zufügst, abzusichern. Durch eine Privathaftpflicht kannst Du sicher sein, dass Du gegen finanzielle Verluste, die durch Dein Verschulden entstehen können, abgesichert bist. Somit kannst Du Dich vor hohen Kosten schützen, die durch eine Klage oder eine gerichtliche Entscheidung entstehen können. Eine Privathaftpflicht ist somit eine gute Absicherung für alle, die nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügen, um diese Kosten selbst zu tragen.
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Wenn du keine persönliche Beratung wünschst und lieber selbst schauen möchtest, nutze einfach unseren Rechner für die private Haftpflichtversicherung. Hier findest du eine kleine Auswahl an Versicherungsgesellschaften für die Haftpflichtversicherung. Du kannst ein Angebot erstellen und speichern. Sobald du einen passenden Anbieter gefunden hast, kannst du auch den Antrag für die Privathaftpflicht erstellen.
Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
BFKV UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsmakler
Schwarzwurzelstr. 50
12689 Berlin
Telefon: 030 93495210
E-Mail: info@berlinfinanz.com
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"BFKV UG (haftungsbeschränkt) Versicherungsmakler" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850
(0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet:
D-3YAG-0T1V8-09
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Privathaftpflichtversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 38 Versicherern und 16 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 92 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Was ist eine Haftpflichtversicherung und welche Schäden sind versichert?
Eine Privathaftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, die Sie (oder Ihre Familienangehörigen) Dritten zufügen.
Sie übernimmt dazu
- die Prüfung der Haftungsfrage (ob und in welcher Höhe Verpflichtung zum Schadensersatz besteht)
- die Wiedergutmachung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen
- die Abwehr unberechtigter oder zu hoher Schadensersatzforderungen, wozu auch die Führung und Kostenübernahme eines Prozesses gehört.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt die alltäglichen Risiken als Privatperson ab. Das Versicherungsunternehmen leistet üblicherweise für Personen-, Sach-, Vermögens- und Mietsachschäden, wenn eine aus dem Vertrag versicherte Person einen anderen Menschen oder eine Sache fahrlässig verletzt oder schädigt. Bei vorsätzlichen Handlungen leistet die Privathaftpflichtversicherung nicht.
Der Gesetzgeber regelt diese Ansprüche im § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum, oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet". (§ 823 Abs. 1 BGB)
Man haftet bis zur Pfändungsgrenze mit dem gesamten Vermögen (Haus- und Grundbesitz, Einrichtungsgegenstände, jeglichen Bankguthaben) sowie mit Ihrem Lohn/Gehalt unter Umständen ein Leben lang. Auch bei einer späteren Erbschaft oder Lottogewinn kann darauf zugegriffen werden. Damit diese Verpflichtung nicht in den Ruin führt, kann eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Risiken wie z.B. Hundehaltung, Vermietung von Immobilien, Gewässerschäden (Öltank) und Bauherrenrisiko müssen gesondert versichert werden.
Sind gemietete/geliehene Sachen auch versichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versichert. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Sollte ich auf eine hohe Deckungssumme achten?
Ja, denn falls Personen zu Schaden kommen, können die Schadenersatzansprüche sehr hoch ausfallen.
Ist Schlüsselverlust mitversichert?
Ja
- bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur GEMIETETEN Haus- und Wohnungstür (wenn eingeschlossen)
Nein
- bei Verlust von Schlüsseln zur Zentralschließanlage zur EIGENEN Haus- und Wohnungstür
Das Abhandenkommen gewerblich genutzter Schlüssel (z.B. des Arbeitgebers) kann bei einigen Gesellschaften gegen Mehrprämie eingeschlossen werden.
Sind Kinder automatisch mitversichert?
alle unverheirateten Kinder (sowohl leibliche als auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) sind beitragsfrei beim Abschluss des Familientarifes mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ab Volljährigkeit müssen diese einen eigenen Vertrag abschliessen.(Ausnahme: während einer Schul- oder sich unmittelbar anschließenden Berufsausbildung wie berufl. Erstausbildung, Fortbildungsmaßnahme, Studium, nicht Referendarzeit u.ä.).
Versicherungsschutz bleibt auch bestehen bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung.
Ebenso fällt die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr unter den versicherten Zeitraum, sowie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit ebenfalls bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
Können Kinder haftbar gemacht werden?
Ab Vollendung des siebten Lebensjahres können Kinder selbst zur Verantwortung für ihre Taten gezogen werden (Ausnahme: wenn im Schadenfall die erforderliche Einsicht fehlt §828 BGB; muss unter Berücksichtigung der Umstände für den Einzelfall beurteilt werden). Kinder unter sieben Jahren können nach dem Gesetz nicht haftpflichtig gemacht werden. (Einige Versicherer bieten jedoch die Übernahme der Deckung für Schäden, die durch unter siebenjährige Kinder verursacht werden an.)
Was sind Vermögensschäden und sind diese mitversichert?
Vermögensschäden sind Schäden bei denen weder eine Sache zerstört und eine Person verletzt wird. Sie sind mitversichert (Höhe je nach Gesellschaft, siehe Info´s/Leistungsvergleich der Versicherer auf unserer Seite).
Sind gemietete/geliehene Sachen mitversichert?
Generell sind gemietete bzw. entliehene und geborgte Sachen nicht versicherbar. Diese werden dem Eigentum gleichgestellt.
Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine andere Partei mit im Haus, so greift nicht jede Privat-Haftpflichtversicherung. Hier sollten Sie noch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Ist mein Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei mitversichert werden, hierzu muss nur der Name und das Geburtsdatum des Partners angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert (dann aber kein Single-Tarif!).
Wenn ein Paar zusammenzieht und beide bereits haftpflichtversichert sind, sollten beide Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der schon länger bestehende Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Welche Spezial-Risiken müssen extra versichert werden?
In der Privathaftpflicht werden einige Risiken gar nicht versichert. Hier gibt es meist (nicht alle Risiken!) einige Spezialpolicen z. B.:
- Tierhalterhaftpflicht für Hunde und Pferde
- Bauherrenhaftpflicht
- Jagdhaftpflicht
- Wasserfahrzeuge (mit Motor)
- Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
- Gewässerschadenhaftpflicht
Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch im Ausland?
Ja. (Die Geltungsdauer (meist 1 Jahr) muss jedoch bei der jeweiligen Gesellschaft angefragt werden, da diese abweichen können). Bei längeren Auslandsaufenthalten sollte mit dem Versicherer besondere Vereinbarungen treffen. Die Privathaftpflicht gilt dann nicht nur während des Urlaubsaufenthaltes, sondern auch für Dienst- oder Geschäftsreisen, wenn Sie als Privatperson einen Haftpflichtschaden verursachen. Bei Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland müssen Sie sich jedoch "vor Ort" neu versichern.
Ist eine Privat-Haftpflichtversicherung für Wohneigentümer ausreichend?
Die private Haftpflichtversicherung beinhaltet die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Privatperson, Aufsichtspflichtiger (Eltern) sowie als Mieter/Inhaber einer Wohnung bzw. eines Einfamilienhauses.
Einige Versicherer bieten in der Privathaftpflicht die Möglichkeit der Mitversicherung der Haftpflicht bei Vermietung von Wohnräumen. Oft sind sie im Versicherungsumfang eingegrenzt und meist melde- und kostenpflichtig. Ist in Ihrem Haus z.B. noch eine Einliegerwohnung vorhanden, d.h. wohnt noch eine zweite Partei mit im Haus, ist es ratsam eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abschließen.
Ist mein (Ehe)Partner mitversichert?
Partner in einer eheähnlichen Gemeinschaft können beitragsfrei im Rahmen des Familientarifes mitversichert werden, hierzu muss der Partner namentlich mit angegeben werden (hierzu zählen auch gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften). Ehepartner sind automatisch mitversichert.
Wenn ein beide Partner zusammenziehen und beide haftpflichtversichert sind, sollten die Versicherungsgesellschaften darüber informiert werden. Dabei wird in der Regel der ältere Vertrag beibehalten, der "jüngere" Vertrag wird dann zeitgleich aufgehoben.
Was versteht man unter Mietsachschäden?
Darunter versteht man die gesetzliche Haftpflicht aus der Beschädigung von gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken genutzten Räumen in Gebäuden. Ausgeschlossen sind Haftansprüche wegen Abnutzung, Verschleiss und übermäßiger Beanspruchung.
Ist die Nutzung von Wasserfahrzeugen in der privaten Haftpflicht mitversichert?
Ja, jedoch nur ohne Motor (z.B. Ruder- und geliehene Segelboote, Surfbretter).
Bei vielen Gesellschaften bekommen Sie einen Rabatt von 5-10%, wenn Sie eine Laufzeit von mehr als einem Jahr wählen.
Die maximale Entschädigung für einen versicherten Schaden.
Wir empfehlen Ihnen, die sogenannte Forderungsausfalldeckung in Ihren Versicherungsschutz aufzunehmen. Ihr Versicherer erstattet dann auch für Schäden, die Ihnen durch fremde Personen zugefügt werden, die selbst über keine Privathaftpflichtversicherung verfügen und finanziell nicht in der Lage sind, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen. Voraussetzung für die Begleichung des Schadens ist ein rechtskräftiges Urteil des Verursachers. Die meisten Versicherer legen für die Erstattung eine Mindestschadenshöhe fest (siehe Leistungsvergleich).
Eltern haften nicht für unter 7jährige Kinder (bei Verkehrs-RS nicht bis unter 10 Jahre), wenn sie Ihrer Aufsichtspflicht nachkommen. Diese Schäden können Sie hier versichern.
Wenn Sie einen Tarif mit Selbstbeteiligung auswählen, reduziert sich der zu zahlende Jahresbeitrag. Die angezeigte Selbstbeteiligung gibt Ihnen Auskunft darüber, mit welchem Geldbetrag Sie sich an jedem Schadenfall selbst beteiligen.
Im Rechner für die private Haftpflichtversicherung sind nur Anbieter berücksichtigt, von denen wir eine Provision erhalten. Beachte auch, dass die Höhe der Prämie und die Bedingungen der Versicherung je nach individuellen Faktoren wie Alter, Leistungswunsch und der persönlicher Lebenssituation variieren können.
Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Unser Ziel ist es, dir einen bequemen und schnellen Überblick über einige der verfügbaren Versicherungsoptionen zu bieten. Wir hoffen, dass du nützliche Informationen findest und eine gute Entscheidung treffen kannst.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Selbst kleine Fehler wie ein Vorfahrtsfehler beim Radfahren oder weggeworfene Zigaretten können verheerende Folgen haben und zu millionenschweren Schadensersatzforderungen führen. Eine private Haftpflichtversicherung ist daher für jeden Berliner unverzichtbar, um sich vor dem finanziellen Ruin zu schützen.
Wenn man einen Schaden verursacht, muss man dafür haften. Der Geschädigte hat das Recht auf finanziellen Schadensersatz, z.B. für beschädigte Gegenstände, Behandlungskosten und Verdienstausfall bei Verletzungen. Auch Schmerzensgeld und lebenslange Renten können in manchen Fällen anfallen.
Als Verursacher eines hohen Schadens haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen, inklusive Haus, Grundbesitz, Bankguthaben, Lohn und Gehalt. Sogar eine spätere Erbschaft kann im Ernstfall einbezogen werden. Es ist wichtig, sich bewusst zu sein, dass nicht alle Fälle einer privaten Haftung harmlos sind.
Diese Versicherung schützt Sie und Ihre Familie vor möglicherweise ruinösen Schadensersatzansprüchen. Der Versicherer prüft zunächst, ob und in welcher Höhe Sie zum Schadensersatz verpflichtet sind. Wenn der Anspruch begründet ist, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Wiedergutmachung in Geld.
Wussten Sie schon, dass die Privathaftpflichtversicherung Sie auch als Immobilieneigentümer schützt? So sind Sie gegen Schäden abgesichert, die von Ihrem Haus ausgehen, solange Sie es selbst bewohnen. Auch Ehepartner und Kinder sind selbstverständlich mitversichert. Außerdem gilt die private Haftpflichtversicherung auch während vorübergehender Auslandsaufenthalte. Wir helfen Ihnen gerne, die passende Haftpflichtversicherung für Ihre individuellen Bedürfnisse zu finden.
Abwehr unbegründeter Ansprüche:
Die Haftpflichtversicherung wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab und bietet eine Art Rechtsschutz bei Rechtsstreitigkeiten. Allerdings zahlt sie nicht für Schäden, die sich die in einem Vertrag gemeinsam Versicherten gegenseitig zufügen, absichtlich herbeigeführte Schäden, Geldstrafen und Bußgelder sowie reine Vertragsverpflichtungen. Für Schäden durch den Gebrauch von Kraftfahrzeugen gibt es die KFZ-Haftpflichtversicherung.
Die private Haftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer sowie seine Familie, einschließlich Ehepartner und Kinder. Auch unverheiratete Lebenspartner können in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden, um den gleichen Schutz zu genießen. Durch die Erweiterung des Vertrags um den Namen des Lebenspartners wird sichergestellt, dass auch er oder sie im Schadensfall gegenüber Dritten abgesichert ist.
Als Versicherungsmakler in Berlin möchten wir Ihnen einen umfassenden Haftpflichtschutz anbieten, der auch für Haushalts- und Gartenhilfen sowie Babysitter gilt. Sollte beispielsweise ein Nachbar durch Nachlässigkeit Ihres Babysitters während seiner Tätigkeit zu Schaden kommen, zahlt in der Regel Ihre Haftpflichtversicherung.
Wir möchten Ihnen auch versichern, dass der Haftpflichtschutz im Falle des Todes des Versicherungsnehmers für die Angehörigen bis zur nächsten Prämienfälligkeit erhalten bleibt. Sollte der überlebende Partner die nächste Prämie zahlen, wird er automatisch Vertragspartner und der Versicherungsschutz läuft lückenlos weiter. Wir möchten sicherstellen, dass Sie und Ihre Angehörigen immer optimal geschützt sind.
Es ist verständlich, dass Versicherungen Geld kosten, aber gerade bei einer Privathaftpflichtversicherung sollten Sie nicht nur auf den Preis achten und auf die wichtige Absicherung verzichten. Schließlich können Unfälle oder Missgeschicke im Alltag jederzeit passieren und sich auch nicht immer vermeiden lassen. Wenn Sie in solchen Fällen nicht auf den Kosten sitzen bleiben möchten, empfehlen wir einen guten Haftpflichtschutz. Eine private Haftpflichtversicherung mit dem branchenüblichen Leistungsumfang ist in der Regel schon für einen Jahresbeitrag von unter hundert Euro zu haben und bietet Ihnen und Ihrer Familie eine wichtige Absicherung im Alltag.
Als Berliner sollten Sie sich bewusst sein, dass das private Haftpflichtrisiko oft unterschätzt wird. Eine kleine Unaufmerksamkeit kann schnell zu einem großen Schaden führen. So kann beispielsweise das Überqueren einer Straße bei roter Ampel, um die Straßenbahn noch zu erwischen, zu einem Unfall führen, bei dem die Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen muss.
Auch Personenschäden sind nicht selten. Wenn man als Radfahrer mit einem anderen Fahrradfahrer zusammenstößt und seinen Unfallgegner verletzt, muss man den Schaden aus eigener Tasche zahlen, wenn man keine Haftpflichtversicherung besitzt.
Besonders häufig sind Schäden durch Kinder. Da Kinder die Folgen ihres Handelns oft noch nicht so gut abschätzen können wie Erwachsene, kann es schnell zu einem größeren Schaden kommen. Beispielsweise kann das unbedachte Spielen mit einem Feuerzeug das gesamte Mietshaus niederbrennen. In diesem Fall nimmt die Gebäudeversicherung des Hauseigentümers die Eltern des zündelnden Kindes in Regress.
Aber auch kleinere Schäden können schnell passieren. Beim Fußballspielen auf der Straße kann ein Ball schnell in der Schaufensterscheibe des Geschäfts nebenan landen. Aus diesem Grund ist es wichtig, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, um im Schadensfall abgesichert zu sein. Als Versicherungsmakler in Berlin stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um eine passende Versicherungslösung zu finden.
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Die private Haftpflichtversicherung übernimmt nach einem Schaden die Überprüfung der Haftung, die Begleichung des Schadens bei berechtigten Ansprüchen und wehrt unberechtigte Ansprüche bzw. zu hohe Schadensersatzansprüche ab. Eine private Haftpflichtversicherung ist die Versicherung, welche in keinem Haushalt fehlen sollte. Sie kommt für Schäden auf, die der Versicherte einem Dritten gegenüber schuldhaft verursacht hat.
Laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch §823 haftet man im Schadensfall mit seinem gesamten Vermögen und unter Umständen ein Leben lang. Die private Haftpflichtversicherung kommt dabei für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden auf. Sorge daher rechtzeitig für Dich und Deine Familie mit einer privaten Haftpflichtversicherung vor und passe Sie an Euren Versicherungsbedarf sowie die individuelle Lebenssituation an. Bei Fragen zur privaten Haftpflichtversicherung stehen wir Euch gern zur Verfügung. Mit Hilfe des Vergleichsrechners für die Privathaftpflicht findet Ihr im Vergleich viele Top-Anbieter mit günstigen Prämien. Die Übertragung Ihrer Antragsangaben zur privaten Haftpflichtversicherung Berlin erfolgt über Sicherheitsserver.
Ob es um die beschädigte Soundanlage des Freundes, den mit dem Fahrrad angefahrenen Fußgänger oder den vom Hund gebissenen Postboten geht: Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür haften. Und zwar in unbegrenzter Höhe und ein leben lang. "Jeder, der das Eigentum, die Gesundheit oder das Leben eines anderen verletzt", so heißt es im Bürgerlichen Gesetzbuch, "muss Schadenersatz leisten". Wer aus Unachtsamkeit einen Menschen so schwer verletzt, dass er nicht mehr arbeiten kann, muss mit Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe rechnen. Diese finanziellen Risiken deckt eine private Haftpflichtversicherung ab. Sie gehört damit zu den besonders wichtigen Versicherungen und sollte in keinem Haushalt fehlen.
Der Schutz der privaten Haftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Sie zahlt jeweils einen Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu den im Versicherungsschein genannten Versicherungssummen für Personen- und Sachschäden. Mitversichert ist die ganze Familie, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung (Lehre und/oder Studium) befinden. Bei eheähnlichen Lebensgemeinschaften genießen beide Partner den vollen Schutz, wenn sie namentlich im Versicherungsantrag genannt werden. Wichtig zu wissen: Kinder bis zum 7. Lebensjahr (Im Straßenverkehr bis zum 10.) haften nicht für die von ihnen angerichteten Missgeschicke. Haben die Eltern des Kleinkindes nachweislich ihre Aufsichtspflicht verletzt, zahlt die Haftpflichtversicherung der Familie. Weil nicht alle Forderungen nach Schadenersatz berechtigt sind, weist der Versicherer unberechtigte Ansprüche zurück und gewährt dem Versicherungsnehmer insoweit sog. passiven Rechtsschutz. Dafür, dass der Versicherte sein Geld bekommt, wenn er selbst geschädigt wurde und der Schuldige nicht versichert ist, sorgt der Einschluss des zusätzlichen Leistungsbausteins Forderungsausfalldeckung. Einige Versicherer bieten ihn bereits inklusive.
Zu dem Grundsatz der gesetzlichen Haftpflicht gehören auch sogenannte Verkehrssicherungspflichten. Zum Beispiel: Wer in seinem Mietvertrag dazu verpflichtet wurde, vor der Eingangstür Eis und Schnee zu beseitigen, wird haftbar gemacht, wenn ein Passant ausrutscht und sich ein Bein bricht. Die gesetzliche Haftpflicht trifft gleichermaßen:
Bauherren:
Neben Architekten und Handwerkern muss der Häuslebauer für die Absicherung der Baustelle sorgen. Kommt jemand auf dem Grundstück zu schaden, zum Beispiel durch herabfallendes Material, wenden sich die Geschädigten immer zuerst an den Bauherren.
Tierhalter: Wenn ein Hund etwa das Nachbarskind beißt, muss der Tierhalter für die Kosten aufkommen, und zwar auch ohne eigenes Verschulden.
Sportler: Wer mit seinem Surfbrett einen Schwimmer verletzt oder einen Spaziergänger beim Rollschuhfahren zu Fall bringt, haftet ebenso wie ein Snowboard-Fahrer, der den Sturz eines Skifahrers verursacht. Je nach persönlichem Haftpflichtrisiko bieten sich neben der privaten Haftpflichtversicherung weitere Varianten, etwa die Haftpflichtversicherung für Haus- und Grundbesitzer, die Bauherren-Haftpflichtversicherung, die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung für Öltankbesitzer, die Betriebs-Haftpflichtversicherung
für Unternehmer und die Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde- oder Pferdebesitzer.
• Melden Sie jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb einer Woche.
• Schildern Sie die Umstände, die zu dem Schaden geführt haben, genau und wahrheitsgemäß.
• Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit Ihrem Versicherer keine Zahlung an den Geschädigten und überlassen Sie es Ihrem Versicherer, Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht abzugeben.
• Erheben Sie sofort Widerspruch gegen einen gegen Sie erlassenen Mahnbescheid und benachrichtigen Sie umgehend den Versicherer.
• Zeigen Sie dem Versicherer auch sofort an, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, die Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich
der Streit verkündet wird. Das Gleiche gilt im Falle eines Arrestes, einer einstweiligen
Verfügung oder eines Beweissicherungsverfahrens
Quelle: Informationszentrum der deutschen Versicherer "Zukunft klipp + klar"
Als Berliner Versicherungsmakler empfehlen wir eine Privathaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 10. Mio. Euro für alle Sach-, Personen- und Vermögensschäden, die Sie oder eine mitversicherte Person einem Dritten fahrlässig zufügen. Die Versicherung prüft die Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Bei berechtigten Ansprüchen leistet die Haftpflichtversicherung innerhalb der vereinbarten Bedingungen. Bei Sachschäden wird in der Regel nur der Zeitwert der beschädigten Sache erstattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Klausel vereinbart.
Eine private Haftpflichtversicherung lässt sich über unseren online Vergleichsrechner günstig abschließen. Experten empfehlen, den Vertrag laufend zu kontrollieren und eventuell zu aktualisieren. Passe Deinen Versicherungsbedarf an Deine Lebenssituation an.
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Übrigens BFKV ist die Abkürzung für Berlin Finanzen Kredite und Versicherungen.