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Klingt es nicht super, seinen eigenen Strom auf dem Dach zu erzeugen? Durch die Installation einer Photovoltaikanlage (Solaranlage) kann man danach viel Geld sparen und den Wert seiner Immobilie erhöhen.
Aber was ist, wenn mal etwas schief geht? Dafür solltest Du auf jeden Fall vorsorgen mit einer Solarversicherung? Dabei stellt sich die Frage mit welchem Versicherungsschutz Du Deine Photovoltaikanlage am besten ausstatten soltest, um optimal abgesichert zu sein? Es gibt spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete, die mehr Schutz bieten als die einfache Mitversicherung in der Wohngebäudeversicherung.
Mit dieser kannst Du Schäden durch Bedienungsfehlern, Vandalismus, Diebstahl oder Sabotage versichern. Auch Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen sind bei einigen Anbietern abgedeckt. Sollte es im Schadenfall zu Reparaturarbeiten kommen, werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen ersetzt. Erkundige Dich bei bei uns welcher Rundumschutz für Deine Solaranlage passt.
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Wenn du keine persönliche Beratung wünschst und lieber eigenständig nach einer Solarversicherung suchst, nutze einfach unseren praktischen Online-Rechner. Hier findest du eine sorgfältig zusammengestellte Auswahl an Versicherungsgesellschaften, die Solarversicherungen anbieten. Du kannst mühelos ein Angebot erstellen und speichern. Sobald du den passenden Anbieter gefunden hast, kannst du direkt den Antrag für deine Solarversicherung ausfüllen.
Erstinformation zu Ihrem Versicherungsvermittler
Erstinformation zum Vermittlerstatus gem. § 15 VersVermV
BFKV UG (haftungsbeschränkt)
Versicherungsmakler
Schwarzwurzelstr. 50
12689 Berlin
Telefon: 030 93495210
E-Mail: info@berlinfinanz.com
- nachfolgend Versicherungsmakler genannt -
"BFKV UG (haftungsbeschränkt) Versicherungsmakler" ist als Versicherungsmakler auf der Grundlage einer Gewerbegenehmigung gem. § 34 d Abs. 1 Gewerbeordnung tätig. Die Tätigkeit des Versicherungsmaklers beinhaltet die Beratung.
Erlaubnisbehörde für die Erteilung vorgenannter Gewerbegenehmigung ist:
Industrie- und Handelskammer zu Berlin
Fasanenstraße 85
10623 Berlin
Der Kunde kann die Eintragung im Vermittlerregister bei der gemeinsamen Registerstelle überprüfen:
Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29, 10178 Berlin
Telefon: 0180-6005850
(0,20 Euro/Anruf)
Fax: +49 (0) 30-20308-1000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de,
Registerabruf: www.vermittlerregister.info
Die Registrierungs-Nummer des Versicherungsmaklers lautet:
D-3YAG-0T1V8-09
Bei Streitigkeiten kann sich der Kunde zur außergerichtlichen Streitbeilegung an nachfolgende Schlichtungsstellen wenden:
Schlichtungsstellen - außergerichtliche Streitbeilegung
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
www.versicherungsombudsmann.de
Ombudsmann für private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22, 10052 Berlin
www.pkv-ombudsmann.de
Schlichtungsstelle für gewerbliche Versicherungs-, Anlage- und Kreditvermittlung
Glockengießerwall 2, 20095 Hamburg
www.schlichtung-finanzberatung.de
Der Versicherungsmakler erhält seine Vergütung von den Versicherungsgesellschaften in Form einer Provision/Courtage, die in der Versicherungsprämie des Kunden enthalten ist. Die Zahlung eines Honorars durch den Kunden bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG
Mitteilung zur Beratungsgrundlage, § 60 VVG herunterladen
Im durchgeführten Produktvergleich wurden Photovoltaikversicherungsverträge (nachfolgend das Versicherungsprodukt genannt) von 5 Versicherern und 2 Assekuradeuren (zusammen nachfolgend Gesellschaften genannt) berücksichtigt. Generell berücksichtigt der Vermittler keine so genannten Direktversicherer und Gesellschaften, welche dem Vermittler keine Courtage zahlen oder mit diesem nicht zusammenarbeiten.
Nach der Recherche des Vergleichsprogrammherstellers, die anhand der von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichten Versichererlisten* und anderer öffentlich zugänglicher Quellen durchgeführt wurde, bieten das Versicherungsprodukt 14 Versicherer auf dem deutschen Versicherungsmarkt an. Aufgrund des Umstandes, dass die BaFin keine gesonderte Versichererliste für das Versicherungsprodukt veröffentlich hat, und der eingeschränkten Recherchemöglichkeiten sind allerdings bzgl. der genannten Zahl der Versicherer Abweichungen möglich. Ferner sind auf dem deutschen Versicherungsmarkt Assekuradeure tätig, die für die Versicherer hinsichtlich des Versicherungsprodukts spezielle Deckungskonzepte entwickeln und diese unter dem Namen des Assekuradeurs am Markt anbieten. Eine Angabe der Zahl der Assekuradeure ist dem Vermittler nicht möglich, da die BaFin diesbzgl. keine Listen veröffentlicht.
Die Empfehlung des Vermittlers beruht demnach auf einer eingeschränkten Versicherer- und Vertragsauswahl und damit auf einer eingeschränkten Beratungsgrundlage des Vermittlers.
Dem Vermittler ist nicht bekannt, welchen Marktanteil die berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge im Verhältnis zum gesamten deutschen Versicherungsmarkt halten. Der Vermittler hat keinen Zugang zu etwaigen Statistiken, aus denen er auch nur schätzungsweise Informationen zum Marktanteil der berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge ableiten könnte. Es ist somit möglich, dass die von dem Vermittler berücksichtigten Gesellschaften und Versicherungsverträge nur einen geringen Marktanteil der in Deutschland angebotenen Versicherungen abdecken.
Der Produktvergleich beruht nicht auf einer eigenen Marktuntersuchung des Vermittlers, sondern auf den Informationen einer marktüblichen Vergleichssoftware für Versicherungsvermittler.
Gesellschaften, welche bei dem Produktvergleich berücksichtigt wurden, werden nachfolgend unter "Teilnehmende Gesellschaften" aufgelistet.
* Quelle: https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/sucheForm.do
Teilnehmende Gesellschaften:
Versicherer/ Versicherungsgesellschaften:Was bedeutet die Angabe kWp für die Leistung der Anlage?
Die Abkürzung kWp steht für Kilowatt-Peak und bedeutet sinngemäß "Spitzenleistung". Dies ist die maximal mögliche Leistung, die die Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen erzeugen kann.
Welchen Versicherungsschutz bietet die PV-Versicherung?
Die PV-Versicherung ist eine spezielle Elektronik Versicherung für diese Anlagen mit einigen Erweiterungen. Es sind alle stationär installierten Teile der Photovoltaikanlage vom Versicherungsschutz erfasst. Dies sind beispielsweise die Solarmodule, die Trafos, die Wechselrichter oder auch die Einspeisezähler. Werden diese beispielsweise durch Feuer oder Marderbiss beschädigt oder gestohlen, leistet die Versicherung Ersatz. Die Entschädigung erfolgt dabei zum Neuwert. Nicht versichert sind zum Beispiel Schäden durch betriebsbedingte Abnutzung oder Alterung.
Ist ein Überspannungsschutz notwendig?
Einige Anbieter bieten Versicherungsschutz auch ohne Überspannungsschutz. In Ihrem eigenen Interesse sollten Sie bei gefährdeten Orten aber diesen installieren.
Was ist die Ertragsausfallversicherung?
Für den Strom, der durch die Photovoltaikanlage produziert wird und an den Netzanbieter verkauft wird, erhalten Sie eine Vergütung. Kann auf Grund eines Schadens kein Strom produziert werden, liegt ein Ertragsausfall vor. Dieser Ertragsausfall wird bei Totalausfall der Anlage mit dem versicherten Betrag entschädigt. Die Leistungsdauer ist je nach Anbieter verschieden
Was ist eine Betreiberhaftpflichtversicherung
Versichert ist der Betrieb der Photovoltaikanlage zur Einspeisung von elektrischem Strom in des Netz des örtlichen Energieversorgungsunternehmens.
Bei Einspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die nur selten oder unzureichend über die Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abgedeckt ist.
Der Betreiber einer Photovoltaikanlage hat die Pflicht, die Anlage so zu installieren, dass sie keine Gefahr für Dritte darstellt. z.B. können sich Teile der Anlage lösen und durch herunter fallen Personen verletzen oder Sachen beschädigen.
Darüber hinaus besteht ein Haftungsrisiko beim Einleiten des Stroms in das Netz des Energieversorgers. Ebenfalls können hohe Schadenerstzansprüche Dritter bei Umweltschäden durch z.B. Feuerschäden, die die Anlage verursacht hat, entstehen.
Einen gesonderter Haftpflichtvertrag ist empfehlenswert, wenn Sie eine Photovoltaikanlage betreiben.
Der Betreiber haftet nicht nur für Versorgungsstörungen, sondern auch für Schäden an fremden Gebäude durch den Betrieb einer Photovoltaik-Anlage. Zum Beispiel kann ein Brand entstehen oder durch Eindringen von Wasser ein erst später bemerkter Schaden entstehene. (Allmählichkeitsschäden)
Auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche sind Gegenstand dieser Haftpflichtversicherung.
Sind Photovoltaik-Anlagen in Eigenmontage versicherbar?
Es gibt einige Anbieter wo dies möglich ist. Die Abnahme muss durch eine Fachfirma erfolgen.
Sind andere Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen und Photovoltaikanlagen zusammen versicherbar?
Nein, PV Anlagen sind nur über die spezielle Photovoltaik-Versicherung versicherbar. Andere Stromerzeugende Anlagen können z.B. über eine Maschinen- oder Elektronikversicherung versichert werden. Dies ist aber nicht Angebot unseres Rechners.
Was ist eine Montageversicherung
Wenn Sie Hersteller, Lieferant oder Montagefirma einer PV-Anlage sind sind Sie dafür verantwortlich, dass Montage und Probebetrieb reibungslos laufen. Dennoch können Schäden aufgrund von Konstruktions-, Material oder Montagefehlern etc. eintreten. Diese Risiken können Sie über die Montageversicherung abdecken. Versicherte Risiken sind z.B.:
Diebstahl
Höhere Gewalt (Sturm, Schneelast, Überschwemmung, Erdbeben etc.)
Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion)
Schwelen, Glimmen, Sengen und Glühen
Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Sabotage, Böswilligkeit u. Vandalismus
Berechnungs- u. Montagefehler
Montageunfälle
Nagetierschäden (Marderbiss u.ä.)
Inner Unruhen, Streik und Aussperrung
Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub und Plünderung
Kurzschluss und Überspannung
Erdbeben
Wasser und Feuchtigkeit
Hochwasser und Überschwemmung
Konstruktions- und Materialfehler
In unserem Rechner für die Solarversicherung berücksichtigen wir nur Anbieter, von denen wir eine Provision erhalten. Bitte beachte, dass die Höhe der Prämien und die Versicherungsbedingungen je nach individuellen Faktoren wie der Größe deiner Solaranlage, dem Standort und deiner persönlichen Situation variieren können.
Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.
Unser Ziel ist es, dir einen bequemen und schnellen Überblick über einige der verfügbaren Solarversicherungsoptionen zu bieten. Wir hoffen, dass du nützliche Informationen findest und eine gute Entscheidung treffen kannst.
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir dir gerne zur Verfügung.
Viele Hausbesitzer installieren Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auf dem eigenen Hausdach. Kleinere Solaranlagen sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen meist in der bestehenden Gebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm und Blitzschlag versichert. Anlagen auf Gewerbebetrieben bzw. Freiflächenanlagen benötigen eine gesonderte
Versicherung. Grundsätzlich erhöht sich durch eine fest installierte Photovoltaikanlage der Wert der Immobilie - es besteht die Gefahr der Unterversicherung. Wenn man bei einer solchen Wertverbesserung den Versicherungsschutz nicht rechtzeitig anpasst, erstattet der Gebäudeversicherer mögliche Schäden später nicht vollständig. Wer eine Solaranlage plant, sollte deshalb frühzeitig Kontakt mit seinem Gebäudeversicherer oder einem spezialisierten Photovoltaik-Versicherer aufnehmen und klären, inwieweit der Versicherungsschutz angepasst werden muss.
Einige Versicherungsgesellschaften bieten mittlerweile spezielle Photovoltaik-Versicherungspakete an. Der Risikoschutz dieser Policen ist wesentlich umfangreicher als in der einfachen Gebäudeversicherung. Der Photovoltaikversicherer entschädigt je nach Vertragsumfang auch für Schäden durch Bedienungsfehler, Vandalismus, Diebstahl, Sabotage, Überspannung im Stromnetz, Kurzschluss und Marderbiss an Strom führenden Leitungen. Im Schadenfall ersetzt werden auch Aufräum- und Entsorgungskosten, Maurerarbeiten sowie Kosten für Gerüste und Arbeitsbühnen. Bei Schäden durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler springt der Versicherer ebenfalls ein.
Als Eigentümer ist man für die Sicherheit seiner Solaranlage selbst verantwortlich - wenn die Photovoltaik-Versicherung zusätzlich einen Haftpflichtschutz enthält, ist man finanziell auf der sicheren Seite, falls etwa durch herabfallende Splitter einer berstenden Glasabdeckung Personen verletzt werden. Bevor man eigenen Haftpflichtschutz für die Solaranlage abschließt, sollte man allerdings prüfen, ob und inwieweit bereits Schutz in der persönlichen Privathaftpflichtversicherung oder in der Haus- und Grundstückseigentümer-Haftpflicht besteht. Je nach Anbieter kann man in der Photovoltaik-Police auf Wunsch und meist gegen Mehrbeitrag sogar den Ertragsausfall mitversichern, wenn die Solaranlage bis zur Reparatur eines Schadens stillsteht.
Schon ab Beginn der Bauphase bestehen Risiken, sowohl bei einer Privatanlage wie auch im gewerblichen Bereich, ob Werkhalle oder Freigelände. Deshalb sollte mit Baubeginn Versicherungsschutz bestehen.
Im Vergleich für die Photovoltaikversicherung wurden nur Angebote einbezogen, für die unser Haus eine Vereinbarung unterhält, die eine Kostenübernahme des Produktanbieters (Provisionszahlung) regelt.
Eine gute Solarversicherung ist kein Zufall - berechne und vergleiche hier einige Anbieter für die Solarversicherung. Gerne verschaffen wir Euch einen Überblick und geben fundierte Auskünfte zur Photovoltaikversicherung. Was könnt Ihr von uns erwarten: Transparenz und persönlicher Service. Also wenn Ihr einen Termin für eine individuelle und kostenfreie Onlineberatung für die Photovoltaikversicherung wünscht, nehmt bitte mit uns Kontakt auf, ein Anruf lohnt sich garantiert Telefon: 030 93 495 210!
In der Photovoltaikversicherung sind alle Teile der Anlage, insbesondere Module und Tragekonstruktionen, Wechselrichter, Einspeise- und Erzeugungszähler, Verkabelung, etc. gegen Sachschäden, die durch nicht rechtzeitig vorhersehbare Ereignisse entstehen und gegen das Abhandenkommen, versichert.
Folgende Gründe können u.a. zu einem versicherten Schaden führen:
Wohingegen Schäden durch Vorsatz, Krieg oder Kernenergie oder auch betriebsbedingte normale
Abnutzung und Alterung grundsätzlich ausgeschlossen sind. Durch den Versicherer werden die Reparaturkosten und ggf. der Ersatz der beschädigten Teile übernommen. Soweit vereinbart, leistet der Versicherer auch Entschädigung für Ertragsausfall und Minderertrag.
Zusätzlich werden - bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen - folgende Kosten übernommen:
Aufräum- und Entsorgungskosten, Feuerlöschkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, Erd-,
Pflaster-, Maurerarbeiten. Der Versicherungswert, und damit die Beitragsberechnungsgrundlage, werden von den Versicherern unterschiedlich definiert.
Ertragsausfallversicherung
Nach einem (versicherten) Schaden in der Photovoltaikanlagenversicherung kann die Anlage
meist nicht sofort wieder in Betrieb genommen werden. Oft dauert die Reparatur oder
die Beschaffung der Ersatzteile längere Zeit. In diesem Zeitraum fehlen die geplanten Einnahmen
der Anlage. Bei Abschluss einer Ertragsausfallversicherung übernimmt der Versicherer
die vertraglich festgelegte Einspeisevergütung des Energieversorgungsunternehmens
- meist auf Basis fester Tagessätze.
Betreiberhaftpflichtversicherung
Da der Betreiber einer Photovoltaikanlage ein Gewerbe anmelden muss, um Strom in das
öffentliche Netz einspeisen zu dürfen, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz in der
Privathaftpflichtversicherung. Denn das Betreiben der Anlage ist eine unternehmerische
Tätigkeit. Um gegen Schadensersatzansprüche, die in Zusammenhang mit der Photovoltaikanlage
stehen, versichert zu sein, empfiehlt sich der Abschluss einer Betreiberhaftpflichtversicherung.
Montageversicherung
Gerade während der Montage einer Photovoltaikanlage können leicht größere Schäden an
der Anlage z.B. durch Ungeschicklichkeit, höhere Gewalt oder Diebstahl entstehen. Bis zur
Übernahme durch den Besteller trägt das bauausführende Unternehmen das Gefahrenrisiko
für die zu errichtende Anlage. Deshalb empfiehlt sich für Installationsbetriebe und für die
private Eigenmontage der Abschluss einer Montageversicherung.
Minderertragsdeckung
Als Betreiber einer Photovoltaikanlage tragen Sie nicht nur das Risiko der Zerstörung der
Anlage, auch der Ausfall der Einspeisevergütung kann Sie treffen. Wenn die Anlage mit
Fremdkapital finanziert wurde, ist eine Versicherung unabdingbar.
Durch den Einschluss der Minderertragsversicherung können eventuelle Mindererträge der
Photovoltaikanlage infolge:
- verminderter Globalstrahlung
- einer Unterbrechung des Stromversorgungsnetzes
- einer vom Energieversorgungsunternehmen veranlassten Trennung vom Stromnetz
- eines Ausfalls des Einspeisezählers
ausgeglichen werden.
Aufgrund zahlreicher Sonderkonditionen, die wir mit unseren Vertragspartnern für unsere Kunden
aushandeln konnten, bieten wir Ihnen eine Angebotsanforderung an. Zudem sind auch risikospezifische,
individuelle Betrachtungen erforderlich. Ausschließlich Sie entscheiden, ob bzw. auf welchem Wege wir Sie zum abgegebenen Angebot kontaktieren dürfen.
Die Solarversicherung (Photovoltaikversicherung): Vergleichen Sie hier verschiedene Anbieter von Solarversicherungen. In einer Leistungsgegenüberstellung erhalten Sie einen ersten Überblick über den jeweiligen Versicherungsschutz für Ihre Photovoltaikanlage. Danach können Sie den gewünschten Anbieter der Solarversicherung sicher online beantragen.
Die Übertragung Ihrer Antragsangaben zur Photovoltaikversicherung erfolgt über Sicherheitsserver.
Erneuerbare Energien sind ein stark steigender Bestandteil der Energieversorgung.
Die Stromeinspeisung beispielsweise mithilfe der Solar und Photovoltaik wächst von Jahr zu Jahr stetig an. Solaranlagen und Photovoltaikanlagen sind teure und kostenintensive Produkte und werden aus diesen Gründen in der Regel über einen längeren Zeitrahmen hinaus finanziert. Für diese Form der Finanzierung stellen Banken und Bausparkassen spezielle Energiedarlehen bereit, diese sogenannten Solarkredite oder Photovoltaikfinanzierungen kommen in der Regel ohne die teure Eintragung einer Grundschuld im Grundbuch aus. Die Besicherung des Kredites erfolgt meist durch die Abtretung des Einspeiseerlöses der Fotovoltaikanlage an die finanzierende Bank. Eine Solaranlage auf einem Einfamilienhaus kann so leicht ein kleines Vermögen verschlingen, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig und weitestgehend vor dem Risiko des Ausfalls Ihrer Fotovoltaik Anlage absichern. Dafür stehen Ihnen Solarversicherungen von verschiedenen Anbietern zur Verfügung. Schützen Sie Ihre komplette Photovoltaikanlage und somit Ihre Investition in die "Erneuerbare Energien". Eine Fotovoltaikversicherung verschafft Ihnen als Stromerzeuger den notwendigen Versicherungsschutz. Denken Sie auch an das eventuelle Risiko des Nutzungsausfalls nach einem unvorhergesehenen Schadens an Ihrer Solaranlage. Durch den über einen begrenzten Zeitraum weitergezahlten Einspeiseerlös je KwP der Solarversicherung wird der Ausfall der Anlage etwas abgefedert und eine Reparatur oder Austausch nicht zum unkalkulierbaren Kostenrisiko. Viele Versicherungen unterscheiden die Nutzungsausfalldeckung der Photovoltaikanlage nach der Jahreszeit. Berechnen und vergleichen Sie deshalb hier online verschiedene Anbieter von Solarversicherungen nach Beitrag und Leistung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Versicherungen können kompliziert sein, und manchmal ist es schwer, das Wesentliche herauszufiltern. Deshalb haben wir für Sie die Tarife in verständliche Worte gepackt, damit Sie genau wissen, was Ihnen geboten wird. Sollten Sie dennoch Fragen haben, so zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind Ihr Ansprechpartner für alle Bereiche der Vorsorge und stehen Ihnen gerne zur Verfügung!
Gesamte Photovoltaikanlage
Möchten Sie Ihre gesamte Fotovoltaikanlage versichern, oder nur spezifisch benannte Teile? Dies ist eine wichtige Frage, die es zu klären gilt. Einige Versicherungen machen explizit darauf aufmerksam, welche Komponenten der Anlage versichert sind und welche nicht - selbst wenn sie zur Anlage gehören.
Sonstige Energie- und Haustechnik
In einigen Fällen besteht die Möglichkeit, über die Tarife auch zusätzliche Energie- und Haustechnik zu versichern (z. B. Klimaanlagen, Beschattungsanlagen, Heizungsanlagen), falls erforderlich.
Verzicht auf Sicherheitsmaßnahmen wie Diebstahlsicherung, Blitzschutz und Begehungsanlagen
Die Fotovoltaikanlagenversicherung bietet Schutz bei einem Sachschaden, der durch eine externe Gefahr verursacht wurde und der nicht ausdrücklich in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen ist. Dazu gehören auch Schäden durch Blitzschlag, Diebstahl oder das versehentliche Zerbrechen von Modulen bei Reinigungsarbeiten. Um solche Schäden zu verhindern, verlangen einige Versicherer die Einhaltung spezifischer Sicherheitsvorschriften und Schutzmaßnahmen.
Tipp: Als Eigentümer einer Fotovoltaikanlage sollte man auch an die Betreiberhaftpflichtversicherung denken. Bei Interesse einfach mit uns Kontakt aufnehmen. Wir erstellen Ihnen gern auch dafür ein Angebot.
Eine Solaranlage auf einem Einfamilienhaus kann leicht ein kleines Vermögen verschlingen, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig und weitestgehend vor dem Risiko des Ausfalls Ihrer Photovoltaikanlage absichern.
Dafür stehen Ihnen hier im Onlinevergleich Solarversicherungen von verschiedenen Anbietern zur Verfügung. Schützen Sie Ihre komplette Fotovoltaikanlage und somit Ihre Investition in die "Erneuerbare Energien". Eine Photovoltaikversicherung verschafft Ihnen als Stromerzeuger den notwendigen Versicherungsschutz. Denken Sie auch an das eventuelle Risiko des Nutzungsausfalls nach einem unvorhergesehenen Schadens an Ihrer Solaranlage. Mit den über einen begrenzten Zeitraum weitergezahlten Einspeiseerlöses je KwP der Solarversicherung wird der Ausfall der Anlage etwas abgefedert und eine Reparatur oder Austausch nicht zum unkalkulierbaren Kostenrisiko. Viele Versicherungen unterscheiden die Nutzungsausfalldeckung der Fotovoltaikanlage nach der Jahreszeit. Berechnen und vergleichen Sie deshalb hier online verschiedene Anbieter von Solarversicherungen nach Beitrag und Leistung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Wichtiger Hinweis, die hier bereitgestellten Informationen sind unverbindlich und nicht abschließend. Bei Fragen nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf oder wenden sich direkt an Ihre Versicherung.
Solarversicherung und Photovoltaikversicherung
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Solarversicherung und Photovoltaikversicherung schützt Ihre Solaranlage
Solarversicherung und Photovoltaikversicherung im Onlinevergleich
Versicherungsvergleich für Hausratversicherungen
online Tarifrechner für Fotovoltaikversicherungen für Berlin und Brandenburg
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Sie wissen bereits genau was Sie wollen, suchen aber noch ein passendes Angebot für Ihre Solarversicherung? Über unsere Tarifrechner können Sie in aller Ruhe verschiedene Versicherer miteinander vergleichen. Beantragen Sie direkt online Ihre Solarversicherung getreu unserem Motto "berechnen, vergleichen und sparen". Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder in unseren Geschäftsräumen in Berlin Marzahn zur Verfügung.
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Versicherungen und Finanzierungen für Solar und Photovoltaik, eine Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus kann leicht ein kleines Vermögen verschlingen, deshalb sollten Sie sich rechtzeitig und weitestgehend vor dem Risiko des Ausfalls Ihrer Photovoltaikanlage absichern. Dafür stehen Ihnen hier Solarversicherungen von verschiedenen Anbietern zur Verfügung. Schützen Sie Ihre komplette Solaranlage und somit Ihre Investition in die "Erneuerbare Energie".
Vergleichen Sie hier online verschiedene Versicherer für Solarversicherungen. Welche Risiken sollten in der Versicherung für Fotovoltaikanlagen abgesichert sein? In der Leistungsgegenüberstellung erhalten Sie einen Hinweis auf den jeweiligen Versicherungsschutz für Ihre Fotovoltaikanlage. Danach können Sie den gewählten Tarif der Solarversicherung online und sicher beantragen getreu dem Motto, "berechnen, vergleichen und sparen".