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Tierhalterhaftpflicht

Tierhalterhaftpflicht

Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haft­pflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haft­pflicht weiterer Per­sonen eingeschlossen.

Die gesetzliche Haft­pflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haft­pflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.

Die Grundlagen

Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Per­sonen-, Sach- und Vermögensschäden.

Eine Tierhalter-Haft­pflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.

Leistungsumfang

Die Tierhalter-Haft­pflichtpolice ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Per­sonenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Übrigens: bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.

Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wer bei der gleichen Gesellschaft noch eine weitere Versicherung hat, bekommt häufig Rabatt.

Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind
Die Hunde­halter­haft­pflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.

Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.

Tiere mit Versicherungspflicht

Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.

Viel öfter werden Per­sonen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.

Tierunfälle können teuer werden
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hunde­halter­haft­pflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.

Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.

Extraleistungen

Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Per­sonen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.

Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.

Auch Fohlen können mitversichert sein
In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein. 

Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Per­sonenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haft­pflichtschutz.


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In wenigen Schritten zur Tierhalterhaftpflichtversicherung – ganz ohne Beratung

Wenn du keine persönliche Beratung wünschst und lieber eigenständig nach einer Tierhalterhaftpflichtversicherung suchst, nutze einfach unseren praktischen Online-Rechner. Hier findest du eine sorgfältig zusammengestellte Auswahl an Versicherungsgesellschaften, die Tierhalterhaftpflichtversicherungen anbieten. Du kannst mühelos ein Angebot erstellen und speichern. Sobald du den passenden Anbieter gefunden hast, kannst du direkt den Antrag für deine Tierhalterhaftpflichtversicherung ausfüllen.


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Hinweis: Tierhalterhaftpflichtversicherung selbst online finden

In unserem Rechner für die Tierhalterhaftpflichtversicherung sind nur Anbieter berücksichtigt, von denen wir eine Provision erhalten. Beachte auch, dass die Höhe der Prämie und die Bedingungen der Versicherung je nach individuellen Faktoren wie der Art deines Tieres, Leistungswunsch und deiner persönlichen Lebenssituation variieren können.

Maßgeblich sind stets die jeweiligen Versicherungsbedingungen des Anbieters.

Unser Ziel ist es, dir einen bequemen und schnellen Überblick über einige der verfügbaren Versicherungsoptionen zu bieten. Wir hoffen, dass du nützliche Informationen findest und eine gute Entscheidung treffen kannst.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir dir gerne zur Verfügung.


Eine gute Hundehaftpflichtversicherung ist kein Zufall

Was können Sie von uns erwarten: Transparenz und persönlicher Service. Wenn Sie einen Termin für eine Onlineberatung für die Hundehaftpflichtversicherung wün­schen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, ein Anruf lohnt sich garantiert Telefon: 030 93 495 210!

Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und geben fundierte Auskünfte zur Hundehaftpflichtversicherung.

 


Warum eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für jeden Hundehalter unverzichtbar ist

Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder Hundehalter benötigt, dann ist es die Tierhalterhaftpflichtversicherung, denn Sie haften in vollem Umfang für eventuelle Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt. Auch der besterzogene Hund kann plötzlich in eine unübersehbare Lage kommen und große Schäden, die unter Umständen existenzbedrohend sein könnten, anrichten. Schadenbeispiele gibt es viele: Ihr Hund läuft plötzlich auf die Straße und es kommt dadurch zu einem Verkehrsunfall. Ein Fußgänger möchte Ihren Hund streicheln, Ihr Hund erschreckt sich und beißt zu. Aufgrund der Unberechenbarkeit haften Sie als Hundehalter für Schäden, welche Ihr Hund anderen zufügt. Dies ist im BGB §833 geregelt. Deshalb ist die Absicherung mit einer Hunde­halter­haft­pflichtversicherung sehr wichtig. In einigen Bundesländern wie zum Beispiel Berlin besteht für Hunde eine Versicherungspflicht und es muss eine Hundehaftpflichtversicherung vorhanden sein. Berechnen Sie hier in wenigen Minuten Ihren Beitrag für die Hundeversicherung und beantragen nach dem Vergleich die Hunde­halter­haft­pflicht. Bei Fragen oder einem individuellen Angebot für die Hunde­halter­haft­pflicht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.


Leistungen welche in der Hunde­halter­haft­pflicht enthalten sein sollten

  • Ausreichend hohe Versicherungssummen bei Per­sonen- oder Sachschäden (Wir empfehlen mindestens 5. Mio)
  • Ausreichend hohe Versicherungssummen bei einem Vermögensschaden.
  • Mietsachschäden an Gebäuden sollten mitversichert sein.
  • Mietsachschäden bei beweglichen Objekten.
  • Bestehen eventuelle Selbstbeteiligungen im Schadenfall.
  • Ist der Hund im Ausland versichert?
  • Besteht vom Anbieter der Hunde­halter­haft­pflicht die Vorschrift für den Leinenzwang bei Hunden?
  • Wie lange sind Welpen über die Hundemutter mitversichert?
  • Ist eine 3. Person versichert, wenn diese unentgeltlich Ihren Hund beaufsichtigt?

Tierhalterhaftpflicht hier informieren

Für Hundehalter und Besitzer von Pferden ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig. Eine Haftung entsteht bereits allein aus dem Besitz des Pferdes heraus. Zum Beispiel, wenn Ihr Pferd durchgehen sollte und dabei ein parkendes Auto beschädigt. Hier würde die Pferdeversicherung den von dem Pferd angerichteten Sachschaden begleichen. Was bei einem Blechschaden noch überschaubar ist, kann bei einer Verletzung von einer oder mehreren Per­sonen riesige Summen an Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Bei einem solchen Unfall muss der Tierhalter z. B. für die Krankenhauskosten, Arztkosten, Schmerzensgeld und mögliche Invaliditätszahlungen und vieles mehr aufkommen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung und Hundehaftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet und begleicht berechtigte Ansprüche, wehrt nicht berechtigte Ansprüche bzw. zu hohe Ansprüche ab. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, für Hundehalter besteht dagegen in einigen Bundesländern eine Versicherungspflicht für die Hunde­halter­haft­pflicht.

Mithilfe unseres Vergleichsrechners für die Tierhalterhaftpflichtversicherung können Sie in aller Ruhe verschiedene Anbieter für die Pferdeversicherung miteinander ver­gleichen. Beantragen Sie im Anschluss direkt online die Tierhalterhaftpflicht-Versicherung, getreu unserem Motto, "berechnen, ver­gleichen und sparen". Die Übertragung Ihrer Antragsangaben zur Tierhalterhaftpflicht erfolgt über Sicherheitsserver. Bei Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Online Angebotsvergleich von Tierhalter Haft­pflichtversicherungen. Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder Hunde oder Pferdehalter benötigt, dann ist es die Tierhalterhaftpflicht Haft­pflichtversicherung, denn Sie haften in vollem Umfang für eventuelle Schäden, die Ihr Hund oder Pferd anderen zufügt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen der Geschädigten.

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Bei Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder in unseren Geschäftsräumen in Berlin Marzahn zur Verfügung.

 


Vorteile einer Hundeversicherung bzw. Hundehaftpflicht

Eine Hundeversicherung bzw. Hundehaftpflicht bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, als auch für die Gesellschaft insgesamt von großer Bedeutung sind. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile einer solchen Hundeversicherung:

Schutz vor finanziellen Belastungen

Eine Hundeversicherung schützt Sie vor unerwarteten Kosten, die durch Schäden entstehen könnten, die Ihr Hund verursacht. Dies können andere Tierarztrechnungen, Schadensersatzansprüche oder rechtliche Gebühren umfassen, wenn ihr Hund beispielsweise ein anderes Tier oder einen Menschen verletzt, beißt oder sonstiges.

Haft­pflichtversicherung für Schäden

Wenn Ihr Hund versehentlich Schäden an fremdem Eigentum verursacht, übernimmt die Hundeversicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffung.

Schutz bei Per­sonenschäden

Sollte Ihr Hund eine Person beißen oder anders verletzen, deckt die Haft­pflichtversicherung die damit verbundenen medizinischen Kosten und Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld usw. Dies kann auch ein Unfall sein, wenn beispielsweise Ihr Hund plötzlich „wegläuft“ und jemand anderes ausweichen muss, dann stürzt etc.

Flexibilität der Deckung

Hundeversicherungen bieten unterschiedliche Deckungsoptionen, die auf Ihre individuellen 
Bedürfnisse und die Rasse deines Hundes zugeschnitten sind.

Gesellschaftliche Sicherheit

Mit einer Hundeversicherung müssen Sie sich weniger Sorgen um die finanziellen Auswirkungen eines Schadens machen. Hundeversicherungen tragen dazu bei, ein harmonisches Miteinander zwischen 
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern und anderen Mitgliedern der Gesellschaft zu gewährleisten, da sie Schutz bieten und Konflikte vermeiden helfen.


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