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Die Tierhalterhaftpflicht versichert Ihre gesetzliche Haftpflicht als Tierhalter. Damit ist übrigens in bestimmten Fällen auch die Haftpflicht weiterer Personen eingeschlossen.
Die gesetzliche Haftpflicht aus dem Halten und Hüten von zahmen Haustieren und gezähmten Kleintieren wie Katzen, Kanarienvögeln, Wellensittichen, Papageien, Meerschweinchen usw. ist in der Privaten Haftpflichtversicherung versichert. Für Hunde, Pferde, Ponys, Esel und Rinder muss eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Ein Drittel aller Pferde- und Hundebesitzer in Deutschland hat noch immer keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung - leichtsinnigerweise, wie ein Blick ins Gesetzbuch zeigt: als Besitzer haften Sie für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet - bis zu einer Dauer von dreißig Jahren für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung ist für die Halter größerer Tiere dringend zu empfehlen, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder der von ausgerissenen Pferden verursachte Verkehrsunfall können richtig teuer werden. In solchen Fällen sind Sie als Tierhalter immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Die Tierhalter-Haftpflichtpolice ersetzt Sachschäden, außerdem die meist wesentlich teureren Personenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder. Übrigens: bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.
Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wer bei der gleichen Gesellschaft noch eine weitere Versicherung hat, bekommt häufig Rabatt.
Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind
Die Hundehalterhaftpflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.
Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung allerdings ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.
Schäden durch zahme Kleintiere wie Katzen, Vögel oder Kaninchen sind in Ihrer Privathaftpflichtversicherung geschützt - doch Schäden durch Kleintiere sind selten.
Viel öfter werden Personen- oder Sachschäden von größeren Tieren verursacht. Nicht ohne Grund sind deshalb Hunde, Pferde, Rinder, Wildtiere und solche, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden, aus der Privathaftpflicht des Eigentümers ausgeschlossen.
Tierunfälle können teuer werden
Eine separate Tierhalterhaftpflicht ist für die Halter größerer Tiere unbedingt empfehlenswert und in manchen Fällen sogar gesetzlich vorgeschrieben, denn die Behandlungskosten etwa für einen Hundebiss oder ein von ausgerissenen Pferden verursachter Verkehrsunfall können kräftig ins Geld gehen. In einigen Bundesländern wie Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung vorgeschrieben, in anderen Bundesländern besteht nur für Hunderassen, die als gefährlich eingestuft sind, eine Versicherungspflicht.
Als Tierhalter sind Sie im Rahmen der Gefährdungshaftung immer schadenersatzpflichtig - ganz unabhängig davon, ob Ihnen ein Verschulden nachgewiesen werden kann oder nicht.
Die Grundleistungen der Tierhalterhaftpflicht sind bei allen Anbietern vergleichbar - ersetzt werden Personen- und Sachschäden an Dritten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme.
Einige Versicherer übernehmen allerdings auch zusätzliche Leistungen. Je nach Tarif können Welpen des versicherten Hundes bis zum Alter von 6 Monaten beitragsfrei mitversichert sein. Auch die Teilnahme an Hundeschlittenrennen sowie das Training dafür sind je nach Anbieter im Versicherungsschutz enthalten.
Auch Fohlen können mitversichert sein
In der Pferdehalterversicherung sind in umfassenden Tarifen auch die Fohlen des versicherten Pferdes bis zum Alter von 12 Monaten versichert. Die Teilnahme an Pferderennen und Turnieren inklusive Training kann ebenfalls im Versicherungsschutz enthalten sein.
Das gleiche gilt für private Kutschfahrten einschließlich gelegentlicher unentgeltlicher Personenbeförderung. Wer regelmäßig und gegen Bezahlung Kutschfahrten durchführt, benötigt allerdings einen besonderen gewerblichen Haftpflichtschutz.
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Was können Sie von uns erwarten: Transparenz und persönlicher Service. Wenn Sie einen Termin für eine Onlineberatung für die Hundehaftpflichtversicherung wünschen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf, ein Anruf lohnt sich garantiert Telefon: 030 93 495 210!
Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und geben fundierte Auskünfte zur Hundehaftpflichtversicherung.
Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder Hundehalter benötigt, dann ist es die Tierhalterhaftpflichtversicherung, denn Sie haften in vollem Umfang für eventuelle Schäden, die Ihr Hund anderen zufügt. Auch der besterzogene Hund kann plötzlich in eine unübersehbare Lage kommen und große Schäden, die unter Umständen existenzbedrohend sein könnten, anrichten. Schadenbeispiele gibt es viele: Ihr Hund läuft plötzlich auf die Straße und es kommt dadurch zu einem Verkehrsunfall. Ein Fußgänger möchte Ihren Hund streicheln, Ihr Hund erschreckt sich und beißt zu. Aufgrund der Unberechenbarkeit haften Sie als Hundehalter für Schäden, welche Ihr Hund anderen zufügt. Dies ist im BGB §833 geregelt. Deshalb ist die Absicherung mit einer Hundehalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig. In einigen Bundesländern wie zum Beispiel Berlin besteht für Hunde eine Versicherungspflicht und es muss eine Hundehaftpflichtversicherung vorhanden sein. Berechnen Sie hier in wenigen Minuten Ihren Beitrag für die Hundeversicherung und beantragen nach dem Vergleich die Hundehalterhaftpflicht. Bei Fragen oder einem individuellen Angebot für die Hundehalterhaftpflicht stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Für Hundehalter und Besitzer von Pferden ist eine Tierhalterhaftpflichtversicherung sehr wichtig. Eine Haftung entsteht bereits allein aus dem Besitz des Pferdes heraus. Zum Beispiel, wenn Ihr Pferd durchgehen sollte und dabei ein parkendes Auto beschädigt. Hier würde die Pferdeversicherung den von dem Pferd angerichteten Sachschaden begleichen. Was bei einem Blechschaden noch überschaubar ist, kann bei einer Verletzung von einer oder mehreren Personen riesige Summen an Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Bei einem solchen Unfall muss der Tierhalter z. B. für die Krankenhauskosten, Arztkosten, Schmerzensgeld und mögliche Invaliditätszahlungen und vieles mehr aufkommen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung und Hundehaftpflichtversicherung. Diese springt ein, wenn Ihr Tier einen Schaden anrichtet und begleicht berechtigte Ansprüche, wehrt nicht berechtigte Ansprüche bzw. zu hohe Ansprüche ab. Eine Pferdehaftpflichtversicherung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, für Hundehalter besteht dagegen in einigen Bundesländern eine Versicherungspflicht für die Hundehalterhaftpflicht.
Mithilfe unseres Vergleichsrechners für die Tierhalterhaftpflichtversicherung können Sie in aller Ruhe verschiedene Anbieter für die Pferdeversicherung miteinander vergleichen. Beantragen Sie im Anschluss direkt online die Tierhalterhaftpflicht-
Online Angebotsvergleich von Tierhalter Haftpflichtversicherungen. Wenn es eine Versicherung gibt, die jeder Hunde oder Pferdehalter benötigt, dann ist es die Tierhalterhaftpflicht Haftpflichtversicherung, denn Sie haften in vollem Umfang für eventuelle Schäden, die Ihr Hund oder Pferd anderen zufügt. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen der Geschädigten.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gern telefonisch oder in unseren Geschäftsräumen in Berlin Marzahn zur Verfügung.
Eine Hundeversicherung bzw. Hundehaftpflicht bietet zahlreiche Vorteile, die sowohl für Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer, als auch für die Gesellschaft insgesamt von großer Bedeutung sind. Hier sind einige der wichtigsten Vorteile einer solchen Hundeversicherung:
Eine Hundeversicherung schützt Sie vor unerwarteten Kosten, die durch Schäden entstehen könnten, die Ihr Hund verursacht. Dies können andere Tierarztrechnungen, Schadensersatzansprüche oder rechtliche Gebühren umfassen, wenn ihr Hund beispielsweise ein anderes Tier oder einen Menschen verletzt, beißt oder sonstiges.
Wenn Ihr Hund versehentlich Schäden an fremdem Eigentum verursacht, übernimmt die Hundeversicherung die Kosten für Reparaturen oder Ersatzbeschaffung.
Sollte Ihr Hund eine Person beißen oder anders verletzen, deckt die Haftpflichtversicherung die damit verbundenen medizinischen Kosten und Schadensersatzansprüche, Schmerzensgeld usw. Dies kann auch ein Unfall sein, wenn beispielsweise Ihr Hund plötzlich „wegläuft“ und jemand anderes ausweichen muss, dann stürzt etc.
Hundeversicherungen bieten unterschiedliche Deckungsoptionen, die auf Ihre individuellen
Bedürfnisse und die Rasse deines Hundes zugeschnitten sind.
Mit einer Hundeversicherung müssen Sie sich weniger Sorgen um die finanziellen Auswirkungen eines Schadens machen. Hundeversicherungen tragen dazu bei, ein harmonisches Miteinander zwischen
Hundebesitzerinnen und Hundebesitzern und anderen Mitgliedern der Gesellschaft zu gewährleisten, da sie Schutz bieten und Konflikte vermeiden helfen.