Ab März wird nur noch blau gefahren

 Zumindest als Farbe der neuen Mopedkennzeichen

 


Neue Kenn­zeichen für Mopeds, E-Roller & Co.

Ab dem 1. März ersetzen die bisherigen schwarzen Kenn­zeichen für Mopeds, E-Roller und alle versicherungspflichtigen Kleinkraftfahrzeuge durch neue, blaue Kenn­zeichen. Diese decken die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft­pflichtversicherung ab. Optional kann auch eine Teilkaskoversicherung hinzugebucht werden, beispielsweise für Diebstahlschutz, zu einem geringfügigen Aufpreis, um den Schutz der kleinen Fahrzeuge zu erweitern.

Folie statt Blechschild
In den letzten Jahren bieten immer mehr Versicherer das Kenn­zeichen auch als Klebefolie an. Anstelle des herkömmlichen Metallschilds wird lediglich die Folie jährlich auf der dauerhaft verbleibenden Kunststoffplatte am Fahrzeug erneuert. Dies erleichtert nicht nur den Versand der jährlichen Folie, sondern reduziert auch die Kosten und die Umweltbelastung bei der Herstellung.

Erforderliche Daten für den Schilderwechsel
Neben den persönlichen Daten werden die Hersteller-Schlüsselnummer, die Fahrgestellnummer sowie Angaben zur Höchstgeschwindigkeit und zum Herstellernamen benötigt. Mit diesen Informationen kann das neue Kenn­zeichen problemlos beantragt werden.

Welche Fahrzeuge müssen bzw. können versichert werden?
• Mopeds, Mofas, Quads & Trikes (bis 50 ccm und 45 km/h), DDR-Modelle bis 60 km/h, sofern sie vor 3/1992 bereits versichert waren
• E-Roller (bis 45 km/h)
• E-Scooter (bis 20 km/h)
• S-Pedelecs, E-Bikes (mit Tretunterstützung bei über 25 km/h oder einer tretunabhängigen Motorunterstützung bis max. 45 km/h)
• Microcar (bis 45 km/h)
• Krankenfahrstühle
• E-Scooter & Segways benötigen eine Versicherungsplakette


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Rück­ruf-Wunsch zum Kenn­zeichen ab dem 01.03.

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Mopedversicherung

Mopedversicherung

Das Kenn­zeichen am Moped oder auch am Roller und Mofa ist zugleich das Versicherungskennzeichnen. Denn dieses Kenn­zeichen kann dem Fahrer erst ausgestellt werden, wenn ein gültiger Versicherungsschutz besteht. Und dieser ist bei Nutzung des Mopeds im öffentlichen Straßenverkehr Pflicht. Die entsprechenden Kenn­zeichen können Mopedfahrer beim Kfz-Haft­pflichtversicherer erhalten. Dabei ist es möglich, den Versicherungsschutz nur saisonal zu wählen, wodurch einige Kosten für die Versicherung eingespart werden können. Denn in vielen Fällen werden Kleinkrafträder nicht das ganze Jahr über genutzt und stehen im Herbst oder Winter daher häufig in der Garage. Deshalb müssen während dieser Jahreszeiten keine Versicherungsbeiträge für die Kfz-Haft­pflichtversicherung anfallen. Jedoch sind Ganzjahres-Kenn­zeichen, die somit einen ganzjährigen Versicherungsschutz umfassen, bereits gegen günstige Versicherungsbeiträge erhältlich.

Diese ganzjährigen Versicherungskennzeichen für das Moped sind allerdings nicht unbegrenzt gültig, sondern dabei handelt es sich stets um Verfallpolicen. Diese müssen dementsprechend regelmäßig erneuert werden. Grundsätzlich besteht der Versicherungsschutz bei einer ganzjährigen Mopedversicherung vom jeweils 1. März eines Jahres bis Ende Februar des Folgejahres. Das jeweilige Versicherungsjahr kann direkt am Kennzeichnen abgelesen werden und zugleich gibt schon die Farbe des Kenn­zeichens Aufschluss darüber, für welches Jahr dieses Versicherungskennzeichen gültig ist. Im Jahre 2021 waren zum Beispiel blaue Moped-Kenn­zeichen gültig, im Jahre 2022 grüne und im Jahre 2023 schwarze. Diese drei Farben wechseln sich immer wieder ab, sodass im Jahre 2024 erneut blaue Kenn­zeichen gültig sind.

Das Versicherungskennzeichnen ist dabei nicht nur für den Versicherungsschutz bei Haft­pflichtansprüchen wichtig, sondern zugleich ist dieses in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Wer das Moped dennoch ohne ein gültiges Kenn­zeichen im öffentlichen Straßenverkehr nutzt, der muss nicht nur mit Geldstrafen rechnen, sondern zugleich besteht dann auch kein Versicherungsschutz. Kommt es zu einem Unfall, dann muss der Fahrer die Kosten selbst tragen.


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